In einer entscheidenden Sitzung hat der Ortsbeirat von Maximiliansau ein umfassendes Hundeverbot für die Tullawiese verabschiedet. Dieses beliebte Freizeitgelände wird nicht nur von Anwohnern genutzt, sondern spielt auch eine wesentliche Rolle im Sportunterricht der örtlichen Grundschule. Die Entscheidung, die Hunde aus diesem Bereich zu verbannen, resultiert aus den jüngsten Beschwerden von Anwohnern, die bemerkt hatten, dass zunehmend Hunde ohne Leine herumliefen. „Hundehalter kümmern sich oft nicht um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner“, erläuterte Björn Bock, der Sprecher der CDU-Fraktion, der den Antrag zur Unterbindung des Problems eingebracht hatte.
Die Tullawiese, die hinter der Tullahalle liegt, ist zwar eingezäunt, aber über den Schulhof leicht zugänglich. Mit sportlichen Einrichtungen wie einer Sprunggrube und einer 50-Meter-Laufbahn ist sie für die Schulkinder besonders attraktiv. Auch wenn das Betreten der Wiese nach 19 Uhr untersagt ist, halten sich nicht alle an diese Regelung, was die neue Verordnung noch dringlicher macht.
Kontrollen und Schilder
Während der Sitzung diskutierten die Mitglieder des Ortsbeirats die Praktikabilität der neuen Regelung. Einige Mitglieder äußerten Skepsis, ob das bloße Aufstellen von Verbotsschildern ausreichen würde. Die Stadtverwaltung hatte bereits darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Kontrolle notwendig seien, um die Regelungen durchzusetzen. Dennoch entschied sich der Ortsbeirat einstimmig dafür, Schilder aufzustellen, die auf das generelle Hundeverbot hinweisen werden. Die überwiegende Meinung war, dass ein Schild mehr Wirkung zeigt als keines.
Besonders wichtig zu erwähnen ist, dass Vereinsveranstaltungen von diesem Verbot ausgenommen sind. Jährlich im Juni wird das Lindenblütenfest vom Musikverein Harmonie auf der Wiese veranstaltet, bei dem traditionell auch Hunde erlaubt sind. Auf Vorschlag von Ortsvorsteher Oliver Jauernig, ebenfalls von der CDU, wurde hinzugefügt, dass der jeweilige Veranstalter spezifische Regeln aufstellen kann, um sicherzustellen, dass die Wiese in gutem Zustand bleibt. Verantwortlichkeit für die Nachbesprechung der Veranstaltung obliegt dem Veranstalter.
Die Einführung dieser Regelung steht im Kontext der Bemühungen, Kinderfreizeiträume sauber und sicher zu halten. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.rheinpfalz.de.