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Bad Dürkheim beschließt zukunftsweisendes Einzelhandelskonzept!

In Bad Dürkheim hat der Stadtrat in einer entscheidenden Sitzung am 29. Oktober 2024 mit einstimmigem Beschluss ein neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf den Weg gebracht! Dieses Konzept, das als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verabschiedet wurde, markiert einen bedeutenden Schritt für die Zukunft des Einzelhandels in der Stadt. Die Entscheidung wurde mit großer Spannung erwartet und könnte weitreichende Auswirkungen auf die lokale Wirtschaftslandschaft haben.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hatte zuvor die Notwendigkeit eines umfassenden Einzelhandelskonzepts für das gesamte Stadtgebiet betont, um die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters am Standort Fronhof II zu prüfen. Doch keine Panik! Der Beschluss bedeutet nicht, dass sofort ein neuer Supermarkt aus dem Boden gestampft wird. Vielmehr ist er ein wichtiger Schritt, um die Grundlagen für zukünftige Planungen zu schaffen.

Was kommt als Nächstes?

Der Stadtrat hat klargestellt, dass das neue Konzept nicht als Verhinderungsinstrument dienen soll. Stattdessen wird es als Leitfaden für eine gezielte und zukunftsorientierte Einzelhandelsentwicklung genutzt. In zukünftigen Planungen wird das Einzelhandelskonzept als abwägungsrelevanter Belang berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Einzelhandels in Bad Dürkheim ausgewogen und nachhaltig bleibt. Die Vorfreude auf die kommenden Entwicklungen ist spürbar, und die Bürger können gespannt sein, wie sich die Einzelhandelslandschaft in den nächsten Jahren verändern wird!

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Quelle/Referenz
pfalz-express.de

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