Radfahrer in Traun: 2,72 Promille und Aggressivität bei Kontrolle!

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Ein 49-jähriger Radfahrer in Traun wurde mit 2,72 Promille angehalten. Aggressives Verhalten und rechtliche Konsequenzen sind zu erwarten.

Ein 49-jähriger Radfahrer in Traun wurde mit 2,72 Promille angehalten. Aggressives Verhalten und rechtliche Konsequenzen sind zu erwarten.
Ein 49-jähriger Radfahrer in Traun wurde mit 2,72 Promille angehalten. Aggressives Verhalten und rechtliche Konsequenzen sind zu erwarten.

Radfahrer in Traun: 2,72 Promille und Aggressivität bei Kontrolle!

Am Samstagabend wurde ein 49-jähriger Radfahrer in Traun (Bezirk Linz-Land) von der Polizei angehalten. Der Mann fiel aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf und wies einen alarmierenden Blutalkoholwert von 2,72 Promille auf. Diese hohe Promillezahl ist insbesondere problematisch, da bereits ab 1,6 Promille die Fahrtüchtigkeit als absolut eingeschränkt gilt und es in Deutschland zu einer Straftat wird, die ernsthafte Folgen nach sich ziehen kann, wie der ADAC angibt.

Bei der Kontrolle zeigte sich der Radfahrer aggressiv und verweigerte den Alkoholtest. Er bemerkte, dass vier Beamte seiner Meinung nach zu viel seien und er es mit nur zwei Polizisten aufnehmen könnte. Erst nach dem Eintreffen einer weiteren Streifenbesatzung beruhigte er sich. Da der Mann keine Lenkerberechtigung mehr besitzt, war eine Führerscheinabnahme nicht möglich, was ihn dennoch nicht von einer bevorstehenden Anzeige abhalten wird, wie die Berichterstattung von Krone zeigt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Radfahrer

In Deutschland ist das Fahren unter Alkoholeinfluss auch für Radfahrer ein ernstes Thema. Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille sind Radfahrer rechtswidrig, falls sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen, und ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Die Strafen können auch bei Radfahrern wie folgt aussehen: ab 1,6 Promille drohen Geldstrafen von etwa 30 Tagessätzen und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, wie der ADAC berichtet und der Bußgeldkatalog hinzufügt.

Das Radfahren selbst ist jedoch nicht mit einem Fahrverbot verbunden, auch wenn der entsprechende Blutalkoholwert überschritten wird. Allerdings kann es vorkommen, dass die Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt wird und ein erneutes Alkohol Fahren als Gefahr eingeschätzt wird, was zu einem Verbot des Radfahrens führen kann.

Fazit und Ausblick

Die Situation des Radfahrers aus Traun unterstreicht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben zum Alkoholkonsum im Verkehr ernst zu nehmen. Insbesondere Radfahrer müssen sich bewusst sein, dass auch sie nicht vor den Konsequenzen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit gefeit sind. Der Fall wird in den kommenden Wochen weiter verfolgt, und der Radfahrer wird sich aufgrund seines Verhaltens und des hohen Alkoholwerts auf rechtliche Schritte einstellen müssen.