
In Nordrhein-Westfalen herrscht in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2024 der Weihnachtsfrieden: Die Finanzämter setzen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen um. Dies verkündete der Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und betonte die Bedeutung der Tradition als Ausdruck von Respekt und Mitgefühl. „Die Herausforderungen unserer Zeit erfordern Zusammenhalt und Raum für Besinnlichkeit“, so Optendrenk. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein unbeschwertes Weihnachtsfest zu ermöglichen, nach den Belastungen durch die Corona-Pandemie und weiteren Krisen, wie dem Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Während des Weihnachtsfriedens werden keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, und Prüfungsberichte an die Steuerpflichtigen bleiben aus. „Wir wollen Weihnachten nicht durch belastende Maßnahmen stören“, so der Minister. Lediglich in dringenden Fällen, etwa zur Vermeidung von Steuerverjährung, kann die Finanzverwaltung eingreifen. Steuerbescheide werden weiterhin verschickt, um schnellste Rückzahlungen und eine finanzielle Entlastung zu gewährleisten. Mahnungen sind jedoch von diesem Frieden nicht betroffen und werden weiterhin versendet, um klare Kommunikation zu bewahren.
Fortgesetzter Bürgerservice
Der Bürgerservice der Finanzverwaltung steht den Menschen in Nordrhein-Westfalen während der Feiertage online, telefonisch und persönlich zur Verfügung, um wichtige Anliegen zu klären. „Der Weihnachtsfrieden ist mehr als nur eine Tradition; er reflektiert die Aufgabe einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung“, fügte Optendrenk hinzu. Diese Maßnahmen verdeutlichen, wie sehr die Finanzverwaltung darauf abzielt, den Menschen in dieser bedeutenden Zeit echten Friedensraum zu bieten, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Für weitere Informationen über den Weihnachtsfrieden und seine Bedeutung besuchten Sie die Seiten der Finanzverwaltung NRW und Land NRW.
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