Am 5. Dezember 2025 wurde die Feuerwehr in Remscheid um etwa 8 Uhr zu mehreren Einsätzen aufgrund einer Betriebsmittelspur alarmiert. Betroffen waren die Solinger Straße, Brückenstraße, Vieringhausen, Freiheitsstraße, Kipperstraße, Mandtstraße und Blumenstraße. Die Spur zog sich über mehrere Fahrspuren und stellte eine Gefahr für den Verkehr dar, weshalb zahlreiche Einsatzkräfte mobilisiert wurden. Die Berufsfeuerwehr Remscheid war mit einem Spezialfahrzeug vor Ort und wurde von den Löscheinheiten Hasten und Nord sowie Kehrmaschinen der Technischen Betriebe Remscheid unterstützt. Zusätzlich kam ein Ölspurbeseitigungsfahrzeug der Feuerwehr Wuppertal zum Einsatz.
Um die weitere Verbreitung der Betriebsmittel zu verhindern, setzten die Einsatzkräfte spezielle Reinigungsmittel und Ölbindemittel ein. Das primäre Ziel war die vollständige Beseitigung der Spur. Der Einsatz zog sich bis in die Mittagsstunden hin, und die Feuerwehr dankte allen beteiligten Kräften für ihre Unterstützung.
Herausforderungen bei der Ölspurbeseitigung
Laut den Informationen von Auge Umweltservice, einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, ist die herkömmliche Ölspurbeseitigung oft ineffektiv. Feuerwehrkräfte verwenden typischerweise rotes Ölbindemittel, das zur schnellen Gefahrenabwehr dient, jedoch nicht die vollständige Entfernung von Ölspuren gewährleistet. Diese Methode kann dazu führen, dass Öl in die Straßenporen eindringt, was eine Gefahr der Wiederverunreinigung mit sich bringt. Um die Rutschfestigkeit der Fahrbahn wiederherzustellen, muss der Wert zu mindestens 80% des Ursprungswerts wieder erreicht werden.
Eine mechanische Vorgehensweise, wie sie von Einrichtungen wie Auge Umweltservice angeboten wird, kann deutlich effizienter und umweltfreundlicher sein. Methoden wie das Schrubb-Saug-Verfahren oder das Hochdruck-Vakuum-Verfahren reinigen die Kontamination gründlich und erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie die Haftreibungswerte auf bis zu 100% zurückbringen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten
Die rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung von Ölspuren auf deutschen Straßen sind klar geregelt. Gemäß § 32 StVO liegt die Verantwortung für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen grundsätzlich beim Verursacher. Sollte dieser jedoch nicht ermittelt werden können oder seiner Pflicht nicht nachkommen, haftet der Straßenbaulastträger, der dafür zuständig ist, sowohl natürliche als auch verkehrsbedingte Verunreinigungen zu beseitigen. Dabei sind die Zuständigkeiten je nach Straßenkategorie unterschiedlich und können von Bundesfernstraßen bis hin zu innerörtlichen Straßen reichen.
Der Einsatzleiter, sei es von Polizei, Ordnungsbehörde oder Feuerwehr, entscheidet über die notwendigen Sofortmaßnahmen, die Erkundung, Absicherung und Bodenschutz umfassen können. Folgemaßnahmen zur Reinigung schließen mechanisches Abschöpfen, den Einsatz von Ölbindemitteln und die Entfernung von Restverschmutzungen ein.
Zusammenfassend macht die Situation in Remscheid deutlich, wie wichtig eine koordinierte und umfassende Reaktion auf Ölspuren im Straßenverkehr ist. Die Vermeidung von Unfällen und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit stehen dabei im Vordergrund.
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