In Kruberg ist ein skandalöser Vorfall ans Licht gekommen: Zwei Jäger haben aus Versehen zwei trächtige Kühe getötet und dabei die Tiere fälschlicherweise für Wildschweine gehalten. Dies geschah am 26. Mai, als die beiden Jäger, so berichtet die Staatsanwaltschaft, sich schuldig bekannten, jedoch nicht das durchdringende Licht der Wahrheit auf den Schützen werfen wollen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen, Patrick Baron von Grotthuss, äußerte, dass man aktuell „jemanden erfasst“ habe, konnte jedoch keine weiteren Details bekannt geben.
Der Landwirt, der die toten Kühe entdeckte, gab an, dass der Schaden auf 7000 Euro beziffert sei. Die Jäger hatten ihm danach einen Deal vorgeschlagen: Sie würden den Schaden bezahlen, wenn er den Vorfall nicht offiziell melden würde. Diese skurrile Situation führte zur Anzeige bei der Polizei, nachdem der Landwirt die Tragweite des Vorfalls erkannte und selbst zur Wache ging, um Strafanzeige gegen die Jäger zu erstatten. Diese versuchten offenbar, die Sache schnell unter den Teppich zu kehren, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen.
Ein sprichwörtlicher Kuhhandel
Die ganze Situation wirft viele Fragen auf. Wie kann es sein, dass erfahrene Jäger einen so gravierenden Fehler machen? In der Jägerausbildung wird eingetrichtert, dass der Schuss nur fallen darf, wenn das „Stück“ zweifelsfrei als jagdbares Wild identifiziert wurde. Die Nacht des Vorfalls war klar, und die Kühe wurden als solche erkannt. Die Zeugen sind still, und die Projektile, die den tragischen Vorfall verursachten, sind nicht mehr auffindbar.
Die zuständige Jagdbehörde und die Jägerschaft sind besorgt über den Ruf ihrer Zunft. Klaus Rademacher, Geschäftsführer der Kreisjägerschaft „Kurköln”, zeigt sich schockiert und kann kaum glauben, dass solche gravierenden Verwechslungen möglich sind. Er macht deutlich, dass Wildschweine und Rinder sich in Größe und Gewicht grundlegend unterscheiden.
Zudem stellt sich den Ermittlern die Frage, ob die Jäger vor der Tat tatsächlich den richtigen Umgang mit ihrer Waffe gewahrt haben. Auf jeden Fall könnte diese Wendung des Geschehens rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn Verstöße gegen das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz stehen im Raum. Auch die versuchte Vertuschung könnte für die Täter schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
Eine klare Mainacht
Die Diskussion um den Vorfall könnte auch langfristige Auswirkungen auf die Jägerschaft auslösen. Viele in der Gemeinschaft befürchten einen Imageschaden, und es bleibt abzuwarten, ob und wie die Ermittlungen weitergehen. „Die Ermittlungen dauern an”, so Baron von Grotthuss.
Ob die beteiligten Jäger mit einer Verurteilung rechnen müssen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Vorwürfe wiegen schwer und bergen das Potenzial für eine erhebliche rechtliche und reputative Auseinandersetzung für die gesamte Jagdgemeinschaft.
Aktuelle Berichte rund um diesen Vorfall sind auf der Webseite www.siegener-zeitung.de zu finden, die die Geschehnisse genau verfolgen.