In der kleinen Gemeinde Göpringhausen im Nümbrechter Gebiet haben kürzlich die Mitglieder des Planungsausschusses eine gewichtige Entscheidung getroffen. Sie stimmten dafür, dass ein Ferienhaus, ein Tennisplatz sowie ein Poolhaus mit Schwimmbecken zurückgebaut werden müssen. Diese Bauten waren ohne die erforderlichen Baugenehmigungen errichtet worden, was schließlich zu Beschwerden von Anwohnern führte und die Bauaufsichtsbehörde auf den Plan rief. Der Oberbergische Kreis setzte daraufhin eine Rückbauverfügung in Kraft, die jedoch vorerst pausiert wurde, bis die Gemeinde ihre Entscheidung getroffen hatte.
Bürgermeister Hilko Redenius erklärte, dass die Entstehung solcher illegalen Strukturen nicht geduldet werden könne, da dies einen Präzedenzfall schaffen könnte. „Wir müssen auf die Gesetze achten und dürfen nicht einfach nachträglich Genehmigungen erteilen”, betonte er. Obwohl die Verwaltung der Meinung ist, dass Göpringhausen aufgrund seiner Nähe zum Hauptort Potenzial für Wohnbau hat, wird ein solches Vorgehen nicht unterstützt.
Entwicklungspotenzial nach Rückbau
Ein wichtiger Punkt in den Diskussionen war das zukünftige Potenzial des Areals. Nach dem Rückbau könnte das Gebiet in naher Zukunft möglicherweise für Bauzwecke genutzt werden, allerdings nur unter strengen Auflagen. Um diese Umwidmung offiziell zu machen, müssten auch der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan angepasst werden. Redenius stellte jedoch klar, dass der Eigentümer momentan noch über keine entsprechenden Baurechte verfügt. „Nur weil der Rückbau beschlossen wurde, bedeutet das nicht, dass sofort Baurecht besteht“, so der Bürgermeister weiter.
Interessanterweise hatte der Eigentümer selbst zuvor angeboten, die Strukturen abzureißen, bevor die Entscheidung des Ausschusses fiel. Dies schuf eine solide Basis, um die Diskussion über eine zukünftige Bebauung wiederaufzunehmen. Redenius hob hervor, dass nach dem Rückbau das Grundstück wie andere Flächen in der Umgebung betrachtet werden könne, die für Wohnbau in Frage kämen. Die politische Zustimmung für die Prüfung eines Änderungen im Flächennutzungsplan wurde ebenfalls gegeben, um gegebenenfalls Flächen für den Bau auszutauschen.
Diese Politik scheint jedoch nicht allen Mitgliedern des Ausschusses zu gefallen. So äußerte Andrea Saynisch von den Grünen Bedenken, dass der Fall viel früher hätte erkannt werden müssen, und warnte vor den möglichen negativen Konsequenzen einer Entwicklung dieses „Sahnestücks“. Ihre Bedenken wurden von der SPD-Vertreterin Ira Hennecken geteilt, die ebenfalls von einem „Geschmäckle“ sprach. Saynisch schlug sogar vor, den Eigentümer dazu zu verpflichten, sozialen Wohnungsbau zu realisieren, was Redenius jedoch als nicht umsetzbar ansah, solange es seitens der Gemeinde keine aktiven Anhaltspunkte für Missstände gäbe.
Diese Entscheidung und die damit verbundenen Diskussionen sind in der Gemeinde von zentralem Interesse, da sie direkt der Kontrolle illegaler Bauvorgehen dienen und gleichzeitig die zukünftige Entwicklung des Gebiets betreffen. Das Geschehen zeigt die Herausforderungen, mit denen viele kleine Gemeinden konfrontiert sind, wenn es um die Balance zwischen Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit geht. Für eine vertiefte Analyse der Situation verweisen wir auf einen ausführlichen Bericht bei www.oberberg-aktuell.de.