Bayer Leverkusen steht vor einer juristischen Auseinandersetzung, nachdem das DFB-Sportgericht entschieden hat, dass das umstrittene Fußballspiel gegen den SC Freiburg in der Frauen-Bundesliga wiederholt werden muss. Thomas Eichin, der Lizenz-Direktor des Vereins, äußerte sich laut „Bild“ und zeigte sich irritiert über das Urteil: „Wir sind immer noch irritiert über das Urteil und werden in Berufung gehen.“ Das bedeutet, dass der Fall nun vor das DFB-Bundesgericht gebracht wird.
Der Rechtsstreit begann, als das DFB-Sportgericht am Dienstag den Einspruch von Bayer Leverkusen zurückwies. Der Einspruch richtete sich gegen die Entscheidung, die Wertung des Spiels, das am 19. September stattfand und mit 3:2 für Leverkusen endete, aufzuheben. Dieses Urteil verpflichtet zur Neuansetzung des Spiels.
Der entscheidende Elfmeter
Der SK Freiburg hat die Wiederholung des Spiels durch einen Protest begründet, der sich auf einen angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams stützt. Besondere Aufmerksamkeit erhielt ein entscheidender Elfmeter für Leverkusen, der in der 88. Minute wiederholt werden musste. Dieser Elfmeter wurde zu einem zentralen Streitpunkt, da die Freiburgerinnen der Meinung waren, dass der Schiedsrichter falsch gehandelt hatte.
Die Situation ergab sich, als Kristin Kögel den Ball beim ersten Versuch über das Tor schoss. Die Schiedsrichterin entschied, dass Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe sich zu früh bewegt hatte und ließ den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte den angegebenen Elfmeter im zweiten Versuch, was zum Endstand des Spiels führte.
Der Vorsitzende Richter des DFB-Sportgerichts, Heinz Müller, erklärte: „Es handelt sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich nicht überprüfbare Tatsachenentscheidung, sondern um die Unkenntnis einer Regel und damit um einen Regelverstoß. Dieser Verstoß hatte auch Auswirkungen auf die Wertung des Spiels als verloren oder unentschieden – somit war das Spiel zwingend neu anzusetzen.”
Laut den aktuellen Fußballregeln dürfen Schiedsrichter einen Elfmeter wiederholen lassen, wenn das Vergehen eines Torwarts den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Die Freiburgerinnen vertraten jedoch die Meinung, dass dies in ihrem Fall nicht zutraf, was zu weiteren Spannungen zwischen beiden Mannschaften führte. Das Sportgericht stellte fest, dass die entsprechende Regel 14, Ziffer 2 in diesem Kontext missachtet wurde, was den Entscheidungsprozess noch komplizierter macht.
Während die juristischen Auseinandersetzungen weitergehen, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob das DFB-Bundesgericht den Schritt von Bayer Leverkusen unterstützen wird. Die Angelegenheit vermittelt mehr als nur die technischen Aspekte des Spiels, sie steht auch für ein gerechtes Regelwerk im Frauenfußball.
Für weitere Informationen über diesen Fall und seine Entwicklung, sehen Sie die aktuelle Berichterstattung auf www.mopo.de.
Details zur Meldung