KrefeldKriminalität und Justiz

Freispruch für Waldbröler: Weihnachtsstreit endet ohne Haftstrafe!

Nach einem skandalösen Messervorwurf in einer Gemeinschaftsunterkunft zu Heiligabend wurde ein 53-jähriger Waldbröler frei gesprochen, da die Beweise für die gefährliche Körperverletzung nicht ausreichten und der Angeklagte glaubhaft darlegte, zur Tatzeit im Speisesaal gewesen zu sein, während der mutmaßliche Geschädigte stark alkoholisiert war.

Im Fall eines angeblichen Messerangriffs in Waldbröl wurde der 53-jährige Angeklagte am Mittwoch vom Amtsgericht freigesprochen. Der Verteidiger stellte im Plädoyer klar: „Was ist passiert? – Nix außer Weihnachten“. Der Angeklagte war beschuldigt worden, am Heiligabend einen Mitbewohner der Gemeinschaftsunterkunft mit einem Messer verletzt zu haben, was sich jedoch als nicht plausibel herausstellte.

Der Vorfall, der sich am Mittag des 24. Dezember des letzten Jahres ereignet haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Während der Verhandlung äußerte der Beschuldigte, dass er lediglich ein kleines Küchenmesser besitze, das er für das Schneiden von Wurst benutze. Zudem gab er an, zur Tatzeit im Speisesaal gegessen zu haben. Auf die Frage, ob er mit dem Geschädigten kommuniziert habe, erzählte er von einem merkwürdigen Telefonat durch einen Sozialarbeiter, in dem ihm der andere Mann drohte: „Was ist dir lieber? Knast oder 300 Euro?“. Der Angeklagte legte daraufhin einfach auf.

Die Hintergründe des Vorfalls

Der Angeklagte erklärte, dass in der Nacht vor Heiligabend eine Ruhestörung stattfand. Ein Mitbewohner hatte gegen seine Tür getreten und wollte bei ihm übernachten. Laut dem Angeklagten hatte dieser stark alkoholisiert – er hatte zwei Flaschen Wodka konsumiert – seinen Zimmerschlüssel verloren. Tatsächlich besuchte die Polizeibeamtin, die vor Gericht aussagte, den Angeklagten und bemerkte, dass dieser sehr überrascht war über ihr Erscheinen. Ein Messer wurde nicht gefunden, und die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers wiesen darauf hin, dass sie nicht frisch waren. „Das hätte auch in einem dornigen Gebüsch passiert sein können“, meinte sie.

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Ein weiterer Mitbewohner bestätigte, dass er aufgrund einer Drogenersatztherapie Gedächtnisprobleme hatte und sich nicht an den Tattag erinnern konnte. Er schloss jedoch aus, dass der Angeklagte aufgrund seines körperlichen Zustands fähig gewesen wäre, in das Zimmer des Geschädigten im Dachgeschoss zu gelangen, was die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen weiter in Frage stellte.

Die Richterin, Laura Lax, folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch, insbesondere da der Geschädigte selbst nicht zu Gericht erschienen war. Dieses Urteil wirft Fragen zur Beweislage und den Umständen des Falls auf, die nur teilweise geklärt werden konnten. Die erneute Diskussion über den Vorfall ist nicht auszuschließen, vor allem, weil der Verlauf der Ermittlung und die Aussagen der Beteiligten Raum für Spekulationen lassen.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.ksta.de.


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