KölnKriminalität und Justiz

Zoll stoppt gescheiterten Kauf: Minibagger wird vernichtet!

Aachen – Ein Vorfall aus dem Juni dieses Jahres bringt die Herausforderungen und Risiken beim Online-Einkauf auf den Punkt. Beamte des Zollamts Düren haben die Einfuhr eines Minibaggers gestoppt, einem Baugerät, das der Käufer über einen chinesischen Händler bestellt hatte. Der Fall werfen Fragen zur Produktsicherheit und zum Verbraucherschutz auf.

Der Käufer, ein Mann aus dem Kreis Düren, hatte die Baumaschine mit der Hoffnung erworben, ein gutes Schnäppchen gemacht zu haben. Doch schon die ersten Zollkontrollen weckten erhebliche Zweifel. Insbesondere fehlten essenzielle Unterlagen und die Kennzeichnung der Maschine war unvollständig. Dies führte dazu, dass die Zöllner die Bezirksregierung Köln, zuständig für die Marktüberwachung, informierten, die die Bedenken bestätigte.

Wichtige Sicherheitsstandards und Mängel

Es stellte sich heraus, dass der Heimwerker statt der geforderten Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG lediglich eine Bestätigung von einem türkischen Dienstleister vorlegen konnte. Zudem war der Minibagger ohne eine deutsche Betriebsanleitung und mit unvollständiger Kennzeichnung bezüglich Tragfähigkeit und Schallleistungspegel versehen.

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Die Situation brachte den Käufer in eine prekäre Lage. Er musste sich zwischen der Wiederausfuhr des Geräts oder dessen Vernichtung entscheiden. Letztendlich fiel seine Wahl auf die Zerstörung des Minibaggers, was bedeutete, dass er nicht nur den Kaufpreis – ein vierstelliger Betrag – verloren hatte, sondern auch die zusätzlichen Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung selbst tragen musste.

Diese Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit der Zollkontrollen und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden, um die Sicherheit der Verbraucher in der EU zu gewährleisten. Diese Kontrollen sind essenziell, um die Einfuhr von unsicheren oder nicht konformen Produkten zu verhindern. Die EU hat eine Vielzahl von Richtlinien erlassen, die potenziell gefährliche Produkte regulieren und die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Waren festlegen, einschließlich des CE-Zeichens.

Durch diese Maßnahmen versucht der Zoll, gefährliche Produkte bereits vor deren Markteinführung auszuschließen und somit zu einem höheren Verbraucherschutz beizutragen. Um mehr über die Rolle des Zolls bei der Kontrolle und Sicherheit von Einfuhren zu erfahren, können Interessierte weitere Informationen auf zoll.de nachlesen.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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