
Die Survivors Network of those Abused by Priests (Snap) hat kürzlich sechs Kardinäle wegen möglicher Vertuschung von sexuellem Missbrauch angezeigt. Die namentlich genannten Kardinäle, die auch als potenzielle Papst-Kandidaten gelten, sind Péter Erdö, Kevin Farrell, Víctor Fernández, Mario Grech, Robert Prevost und Luis Tagle. Die Anzeigen wurden in Übereinstimmung mit dem kirchlichen Gesetz und dem Papsterlass „Vos estis lux mundi“ vom 25. März 2023 eingereicht. Dies geschah am 25. März 2025, dem zweiten Jahrestag der Inkraftsetzung des Erlasses, der darauf abzielt, Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche zu behandeln und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Snap, gegründet 1989 in den USA, ist ein Netzwerk, das sich weltweit mit den Belangen von Missbrauchsopfern auseinandersetzt. In der neuen Anzeige wird auf Medienberichte verwiesen, die belegen, dass die genannten Kardinäle als Diözesanleiter nicht ausreichend auf Vorwürfe von sexuellem Missbrauch reagiert haben oder mutmaßliche Täter nicht hart bestraft wurden. Nach kirchlichem Recht kann jeder, der Informationen über solche Straftaten hat, eine Anzeige im Vatikan einreichen. Bemerkenswert ist, dass erstmals auch der Versuch, diese Strafverfolgung zu beeinflussen, im Kirchenrecht bestraft wird.
Systematischer Machtmissbrauch in der Kirchenstruktur
Die katholische Kirche sieht sich seit Jahren massiven Missbrauchsskandalen und der Kritik an ihrer Aufarbeitung ausgesetzt. Berichte haben wiederholt gezeigt, dass es einen systematischen Machtmissbrauch in der Institution gibt. In vielen Fällen wurde die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen als interne Angelegenheit der Kirche behandelt, mit der Folge, dass nur sporadisch gerichtliche Konsequenzen folgen. Kritiker fordern, die Aufarbeitung der Fälle in unabhängige Hände zu legen, um eine objektive und transparente Untersuchung zu gewährleisten.
Innerhalb der Kirche existieren zwar Strukturen für mutmaßliche Opfer, dennoch wägt die Kirche häufig ab, ob Informationen an staatliche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, während viele Opfer von Drohungen und Schweigegeld abgeschreckt werden. Ein Beispiel ist die Razzia in Köln vom 27. Juni 2023, die gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen Verdachts des Meineides durchgeführt wurde. Diese Initiativen zeigen, dass der Druck auf die Kirchenleitung zunimmt, jedoch bleiben viele Fragen zur tatsächlichen Rechenschaftspflicht unbeantwortet.
Reaktionen und weitere Entwicklungen
Um den Umgang mit Missbrauchsfällen zu verbessern, haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung sich auf die Einrichtung unabhängiger Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenbeiräte geeinigt, die jedoch noch nicht in allen Bistümern etabliert sind. Das Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung, da auf rechtlicher Ebene auch betont wird, dass kein Sonderrecht für die Kirchen gilt. Justizminister Marco Buschmann hat diese Forderung unterstützt und unterstrichen, dass auch kirchliche Institutionen den Gesetzen der weltlichen Justiz unterworfen sind.
In Anbetracht der bisherigen Erfahrungen und der mangelnden Konsequenzen für Täter wird die Kritik an der katholischen Kirche weiterhin lauter. Der Weg für eine umfassende und gerechte Aufarbeitung bleibt steinig, doch die jüngsten Entwicklungen könnten eine Wende einleiten. Kleine Zeitung berichtet, dass diese Anzeigen nun Teil eines größeren Diskurses über Transparenz und Verantwortung innerhalb der Kirche sind. Experten und Betroffene fordern, dass diese Themen mit der gleichen Ernsthaftigkeit betrachtet werden wie die Taten selbst. Deutschlandfunk ergänzt, dass eine umfassende nationale Studie über Dunkelfeld des Missbrauchs dringend notwendig ist, um die Problematik adäquat zu erfassen und zu adressieren.
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