In Hagen, im Stadtteil Mittelstadt, ereignete sich am Sonntagmorgen, dem 6. Oktober 2024, ein schwerer Vorfall, bei dem ein 35-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss einen Rotlichtverstoß beging. Dies führte nicht nur zur Konfiszierung seines Führerscheins, sondern zog auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.
Um 04:40 Uhr fielen den Polizeibeamten während einer Verkehrskontrolle ein schwarzer VW Golf auf, der trotz rot leuchtender Ampel in rasanter Geschwindigkeit weiterfuhr. Der Fahrer überschritt zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit und überfuhr mehrmals die markierten Fahrbahnbegrenzungen, was auf riskantes und unangemessenes Fahrverhalten hindeutet.
Anzeichen von Alkoholeinfluss
Die Beamten konnten das Fahrzeug an der Einmündung Volmestraße/Düppenbeckerstraße anhalten. Bei der anschließenden Kontrolle zeigten sich erhebliches Gleichgewichtsprobleme des Fahrers. Er musste sich teilweise an seinem Auto festhalten, um nicht umzufallen, was ein klares Indiz für eine Beeinträchtigung durch Alkohol war. Ein durchgeführter Atemalkoholvortest bestätigte die Annahmen der Polizei mit einem positiven Ergebnis.
Der Beschuldigte gestand den Konsum von Alkohol, war jedoch der Meinung, dass er noch fahrtüchtig sei. Diese Selbstüberschätzung ist nicht selten unter Fahrern, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Eine Ärztin entnahm ihm auf Anordnung der Polizei eine Blutprobe zur weiteren Überprüfung seines Alkoholkonsums.
Die Polizei handelte sofort und beschlagnahmte den Führerschein des 35-Jährigen, wobei ihm sowohl die Weiterfahrt als auch das Führen anderer fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge rigoros untersagt wurde. Zusätzlich stellte sich heraus, dass das geparkte Fahrzeug an der Unfallstelle verkehrsbehindernd stand und vor Ort kein passender Abstellplatz gefunden werden konnte. Ein beauftragtes Abschleppunternehmen sorgte schließlich dafür, dass der VW Golf aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt wurde.
Diese Situation ist eine eindringliche Erinnerung daran, wie wichtig es ist, Alkohol und das Autofahren strikt voneinander zu trennen. Die Polizei gebietet zur Vorsicht und betont, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Fahrtauglichkeit erheblich beeinflussen können. Es ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch der eigenen Sicherheit und celle der Verkehrsteilnehmer. Ein einfaches Motto: Kein Alkohol im Straßenverkehr! laut Informationen von www.presseportal.de.
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