Gestern, am 19. Dezember, wurde am Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein 27-jähriger rumänischer Staatsbürger festgenommen, nachdem er auf seinen eigenen Haftbefehl aufmerksam gemacht hatte. Um 17 Uhr suchte er die Bundespolizeiwache auf und informierte die Beamten, dass er per Haftbefehl gesucht werde. Die Identität des Mannes konnte schnell durch ein rumänisches Ausweisdokument bestätigt werden, wie die News.de berichtete.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach dem Mann suchte, der im Februar 2024 rechtskräftig wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Dies führte zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro, bestehend aus 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Nachdem die Bundespolizei den Haftbefehl eröffnet hatte, entrichtete der 27-Jährige umgehend die fällige Summe und konnte so einer 15-tägigen Freiheitsstrafe entgehen. Nach der Zahlung konnte er die Dienststelle wieder verlassen, wie auch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin berichtete.
Die Situation zeigt deutlich, wie schnell sich Lebenswege durch rechtliche Herausforderungen verändern können und unterstreicht die Bedeutung von Verkehrskontrollen und ordnungsgemäßer Verfolgung von Haftbefehlen in der Region. In Gelsenkirchen an einem zentralen Ort wie dem Hauptbahnhof kommen solche Entwicklungen vergleichsweise häufig vor und hängen stark vom Verhalten der Reisenden ab.
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