In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung von Arbeitsrechtsverletzungen hat das Hauptzollamt Duisburg am 17. Oktober 2024 an einer länderübergreifenden Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen. Dies geschah im Rahmen einer groß angelegten Aktion, die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durchgeführt wurde. Ziel war es, die gesetzlichen Vorgaben in verschiedenen Branchen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten.
Rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, um in Städten wie Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg Prüfungen durchzuführen. Dabei befragten sie insgesamt 185 Beschäftigte in unterschiedlichen Einrichtungen, darunter Nagelstudios, Gastronomiebetriebe und Baustellen. Dies zeigt den umfassenden Ansatz der Prüfung, bei der auf eine Vielzahl von Arbeitgebern und Beschäftigten Rücksicht genommen wurde.
Internationale Zusammenarbeit und Beobachtung
Die Aktion war nicht nur auf nationale Standards beschränkt; internationale Dimensionen spielten ebenfalls eine Rolle. Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten waren anwesend, darunter zwei bulgarische Inspektorinnen und ein Vertreter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), die die Maßnahmen direkt vor Ort überwachten. Dies verdeutlicht das grenzüberschreitende Engagement zur Einhaltung von Arbeitsstandards. Beispielsweise wurden in Essen, während der Prüfungen auf einer Glasfaserbaustelle, bulgarische Arbeitskräfte direkt befragt. Ihre Angaben über Löhne, die bei 750 bzw. 1.000 Euro brutto lagen, werfen ernsthafte Fragen zur Rechtskonformität der Arbeitsverhältnisse auf.
„Eine weitergehende Prüfung, auch durch Einsichtnahme der Geschäftsunterlagen, ist hier unabdingbar“, erklärte Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des HZA Duisburg. Es wird vermutet, dass die Prüfungen möglicherweise zu umfangreichen Ermittlungen führen könnten. Sie verwies auf eine frühere Maßnahme, bei der in vier Bundesländern 23 Objekte mit rund 250 Zöllnerinnen und Zöllnern durchsucht wurden, was die Ernsthaftigkeit der Bemühungen zur Einhaltung des Mindestlohns unterstreicht.
Ergebnisse der Schwerpunktprüfung
Die ersten Ergebnisse dieser umfassenden Kontrollen sind ebenfalls vielsagend: Es gab einen Verdacht auf illegalen Aufenthalt eines Arbeitnehmers, was zu einem Strafverfahren führte. Darüber hinaus wurden sechs Ordnungswidrigkeiten festgestellt, unter anderem die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Nichteinhaltung der Sofortmeldepflicht. In 28 weiteren Fällen sind Folgeprüfungen erforderlich, die zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese bundesweite Schwerpunktprüfung ein wichtiges signalisiert, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Mischformen von Arbeit und die Einhaltung rechtlicher Standards werden immer wichtiger, besonders in einem zunehmend globalisierten Arbeitsmarkt. Mehr Details zu den bundesweiten Ergebnissen dieser Prüfung sind in der Pressemitteilung der Generalzolldirektion verfügbar, die hier abgerufen werden kann: www.presseportal.de.
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