Düsseldorf – Am 17. Oktober 2024 führte das Hauptzollamt Düsseldorf eine umfassende Kontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durch. In diesem Einsatz waren 79 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aktiv, die sich vorrangig auf die Einhaltung des Mindestlohns konzentrierten. Diese Prüfungen sind Teil einer größeren bundesweiten Aktion, die auch die europäische Arbeitsbehörde ELA miteinbezieht, um einen einheitlichen Rahmen für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen in verschiedenen Ländern zu schaffen.
Die Kontrollen fanden nicht nur in Düsseldorf statt, sondern auch am zweiten FKS-Standort in Wuppertal, wo die Delegation der ELA direkt an den Prüfungen beteiligt war. In der Region konnten insgesamt 176 Personen von 52 unterschiedlichen Unternehmen befragt werden, was ein starkes Indiz für die Intensität und Reichweite der Maßnahmen ist.
Festgestellte Verstöße
Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten mehrere Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht aufdecken. Im Detail ergaben sich folgende Verdachtsfälle:
- 17 Fälle mit Verdacht auf Nichteinhaltung des Mindestlohns, davon 12 in Wuppertal.
- 7 Fälle, in denen ein Verdacht auf Beitragsvorenthaltung besteht (3 in Wuppertal).
- 4 Fälle wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeiter, wovon 2 in Wuppertal festgestellt wurden.
- 3 Fälle von Leistungsmißbrauch (einer in Wuppertal).
- In 18 Fällen gab es Verdachtsmomente für Meldeverstöße zur Sozialversicherung, wobei alle diese Fälle in Wuppertal auftraten.
Diese Feststellungen deuten darauf hin, dass die Analysen und Prüfungen des Hauptzollamtes Düsseldorf dringend notwendig sind, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Rolle der ELA während dieser Kontrollen unterstreicht die Bedeutung eines grenzübergreifenden Ansatzes in der Bekämpfung von Arbeitsrechtsverletzungen.
Die Auswirkungen dieser Prüfungen könnten weitreichend sein, da sie nicht nur die Firmen unter Druck setzen, sich an die Gesetze zu halten, sondern auch dazu beitragen könnten, das Bewusstsein für die Rechte der Arbeitnehmer zu erhöhen. Eine detaillierte Betrachtung der Situation findet sich in einem Bericht auf www.presseportal.de.
Der Vorstoß des Hauptzollamtes zeigt klar, dass die Bekämpfung von Schwarzarbeit nach wie vor ein zentrales Anliegen der deutschen Regierung ist. Dies ist nicht nur für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vielversprechend, sondern auch für die Integrität des gesamten Arbeitsmarktes.