In einem aktuellen Vorfall in Dortmund hat das Polizeipräsidium aufgrund einer Gefahrenprognose eine Verbotsverfügung für ein geplantes Palästina-Protestcamp an der Emil-Figge-Straße erlassen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem bekannt wurde, dass die bekannte Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg an der Versammlung teilnehmen wolle.
Die Versammlungsleiterin des Protestcamps informierte die Polizei über Thunbergs bevorstehenden Besuch, was die Behörden dazu veranlasste, die Situation neu zu bewerten. Das Polizeipräsidium führte daraufhin eine detaillierte Gefahrenprognose durch und kam zu dem Schluss, dass die Anzahl der Teilnehmer die ursprünglich genehmigten Rahmenbedingungen überschreiten würde. Außerdem stellte die Polizei fest, dass der zeitliche Ablauf, wie in der Versammlungsanmeldung angegeben, nicht eingehalten werden könnte.
Entscheidung auf Basis aktueller Risiken
Erschwerend kam hinzu, dass kürzlich Ereignisse im Zusammenhang mit Thunbergs Person eine Einschätzung zugelassen haben, die als potenziell gewaltbereit angesehen wird. Die Polizei befürchtete, dass der Besuch der Aktivistin zu unkontrollierbaren Menschenmengen führen könnte, was die Sicherheit der Veranstaltung insgesamt gefährden würde.
Pressemitteilungen der Polizei bekräftigen, dass solche Entscheidungen stets im Hinblick auf die Sicherheit aller Beteiligten getroffen werden. Ein weiteres Ziel ist es, die öffentliche Ordnung in Dortmund aufrechtzuerhalten und eventuelle Gefahrenquellen rechtzeitig zu identifizieren.
Eine umfassende Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.presseportal.de. Der Umgang mit derartigen Versammlungen ist ein regelmäßig wiederkehrendes Thema, insbesondere wenn prominente Persönlichkeiten involviert sind.
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