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Berufliche Weiterbildung im Fokus: Änderungen ab Januar 2025!

Ab dem 1. Januar 2025 wird sich das Verfahren zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für SGB II-Kunden ändern. Laut Informationen von Bottroper Zeitung wird der Bereich von SGB II zu SGB III wechseln. Die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen und die Jobcenter Bottrop und Gelsenkirchen haben bereits am 24. Oktober 2024 Bildungsträger über die bevorstehenden Änderungen informiert.

Die Bewilligung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung wird ab Anfang 2025 in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagenturen fallen. Trotz dieser Umstellung werden die Agentur für Arbeit und die Jobcenter weiterhin strategisch und operativ zusammenarbeiten. Bildungsgutscheine werden weiterhin in den Räumlichkeiten der Jobcenter ausgegeben, jedoch künftig von Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit. Die Jobcenter sind für die Beratung zur zielgerichteten Vergabe dieser Gutscheine zuständig.

Details zur Gutscheinausgabe

Für das Jahr 2025 werden die Bildungsgutscheine voraussichtlich in gleicher Höhe wie im ablaufenden Jahr bereitgestellt. Folgendes Kontingent ist geplant:

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  • Jobcenter Gelsenkirchen: 700 Gutscheine
  • Jobcenter Bottrop: 200 Gutscheine
  • Agentur für Arbeit Gelsenkirchen: 850 Gutscheine

Die Bedeutung von Weiterbildung und Qualifizierung bleibt für die Agentur und die Jobcenter weiterhin hoch. Bildungsträger erhalten einen festen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit, wobei Stefan Schlenski für Bottrop und Thomas Schneider für Gelsenkirchen zuständig sind.

Zusätzlich zu diesen Änderungen wird, wie in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vermerkt, ab dem 1. Januar 2025 die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Bürgergeldbeziehende ebenfalls durch die Agenturen für Arbeit durchgeführt. Jobcenter werden in diesem Zusammenhang lediglich als Berater zur Seite stehen, während sie die Bürgergeldbeziehenden während der Maßnahmen betreuen und für die Integration in Arbeit verantwortlich sind.

Die Änderungen zum 1. Januar 2025 umfassen zudem weitere Regelungen wie die Einführung einer Jobcenter-App und Anpassungen bei verschiedenen sozialen Sicherungssystemen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Sonstiges
In welchen Regionen?
Bottrop, Gelsenkirchen
Genauer Ort bekannt?
Bottrop, Deutschland
Beste Referenz
bottroper-zeitung.de
Weitere Quellen
bmas.de

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