In Bottrop, Nordrhein-Westfalen, erwartet Hundebesitzer eine spürbare Verschärfung der Vorschriften: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hundehalter beim Gassigehen stets mindestens einen unbenutzten Hundekotbeutel mitführen. Diese neue Regelung wurde am 19. November 2024 vom Stadtrat beschlossen und tritt bereits seit dem 30. November in Kraft, wie die Bottroper Zeitung berichtet. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit drastischen Bußgeldern von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Vor dem Jahreswechsel gibt es jedoch eine Schonfrist: Wer bis Ende 2024 ohne Beutel erwischt wird, erhält zunächst nur einen Informationszettel.
Strafen für Hundekot und andere Ordnungswidrigkeiten
Zusätzlich zur neuen Regelung plant die Stadt auch höhere Buß- und Verwarngelder in weiteren Bereichen, wie das Nichteinsammeln von Hundekot. Ab 2025 sollen Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht beseitigen, mit 100 Euro zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorgehen macht deutlich, dass das Stadtverwaltung entschlossen ist, die Stadt sauberer zu halten und die Anzahl der Vergehen in Zusammenhang mit Hundehaltung zu reduzieren. In der Diskussion um die Änderungen gab es eine kritische Anmerkung von Stadtrat Sven Hermens, der betonte, dass einige dieser Maßnahmen übertrieben und nicht nachvollziehbar seien, auch wenn er grundsätzlich für ordentliche Regelungen im Hunde-Bereich sei, so Bottroper Zeitung.
Die neuen Regelungen sind als Teil einer umfassenderen Reform des Bußgeldkatalogs gedacht, der seit vielen Jahren nicht mehr aktualisiert wurde, und sollen bestehende Regelungslücken schließen. Kritiker befürchten jedoch, dass insbesondere die höheren Geldstrafen für Obdachlose problematisch sein könnten, da es oft an ausreichenden öffentlichen Toiletten mangelt. Die Debatten innerhalb des Rats zeigen einmal mehr, wie schwierig die Balance zwischen Ordnung, Sauberkeit und Sozialverträglichkeit ist.
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