In einem dramatischen Rechtsstreit hat der als „GEZ-Rebell“ bekannte Georg Thiel vor dem Amtsgericht Münster eine herbe Niederlage erlitten. Der Richter entschied, dass Thiel während seiner Erzwingungshaft im Sommer 2021 einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt tätlich angegriffen hat – eine Anschuldigung, die Thiel vehement bestreitet.
Borken/Münster, die Schlagzeilen überschlagen sich: Thiel wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Die Anklage lautete auf tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung. Diese Entscheidung hat nicht nur für Thiel, sondern auch für die Bewegung der GEZ-Rebellen, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren, weitreichende Konsequenzen.
Die Hintergründe der Verurteilung
Der Vorfall, der zur Verurteilung führte, ereignete sich während Thiels Haftzeit im Jahr 2021. Die genauen Umstände des Angriffs sind umstritten, doch der Richter stellte fest, dass der Übergriff nachweislich stattfand. Thiels Behauptung, unschuldig zu sein, wird durch das Gericht nicht gestützt, was die Glaubwürdigkeit seiner Bewegung weiter in Frage stellt. Diese Entscheidung könnte das öffentliche Bild der GEZ-Rebellen erheblich beeinflussen und ihre Unterstützung untergraben.