Ein schockierender Vorfall hat die Stadt Aachen erschüttert, nachdem eine 66-jährige Frau wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Bei der Urteilsverkündung hob der Vorsitzende Richter hervor, dass die Angeklagte eine „durchaus auffällige Persönlichkeit“ sei. Die Staatsanwältin bezeichnete ihr Verhalten als einen Versuch, „wie eine Terroristin zu wirken“, was sie auch tatsächlich erreicht habe.
Die Tragödie begann am 4. März 2024, als die Frau zuerst in ihrer Wohnung im nahegelegenen Eschweiler ein Feuer legte. Dies geschah aus einem persönlichen Racheakt gegen den Hausmeister, mit dem sie in der Vergangenheit Konflikte hatte. Glücklicherweise konnten vier Bewohner rechtzeitig gerettet werden, doch der Sachschaden war erheblich. Nachdem sie ihr eigenes Zuhause in Brand gesetzt hatte, fuhr die Angeklagte nach Aachen und legte in einem Krankenhaus mit über 350 Betten an mehreren Stellen Feuer. Der Sachschaden beläuft sich auf erschreckende 30 Millionen Euro.
Motivation und Planung der Tat
Die Ermittlungen ergaben, dass die 66-Jährige ihre Taten wochenlang geplant hatte. Der Vorsitzende Richter schilderte, dass sie die Klinik akribisch ausspioniert hatte. Zudem hatte sie eine täuschend echt aussehende Attrappe einer Sprengstoffweste genäht und sich eine Schreckschusswaffe besorgt. Ihr Rachefeldzug wurde von einem allgemeinen Groll auf das Gesundheits- und Pflegewesen, sowie von persönlichen Erfahrungen in ihrer Vergangenheit, motiviert. Die Angeklagte behauptete, vor rund 30 Jahren in der Aachener Klinik unter Narkose vergewaltigt worden zu sein, was jedoch keinerlei Belege fand. Der Richter bezeichnete diesen Vorfall als „Wahnidee“.
Die Lebensgeschichte der Frau zeigt, dass sie in ihrer Jugend eine turbulente Zeit durchlebte. Sie brach früh die Schule ab, begann mit 13 Jahren, Cannabis zu konsumieren, bevor sie später auch Amphetamine einnahm. Ihre Karriere als Show-Tänzerin führte sie auf verschiedene Kontinente, einschließlich Auftritten im berühmten Moulin Rouge in Paris. Diese Erlebnisse ließen sie jedoch nicht zur Ruhe kommen.
Zeugen berichteten von einem gewaltigen Rettungseinsatz, bei dem Hunderte Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr mobilisiert wurden, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Verängstigte Patienten und Mitarbeiter mussten evakuiert werden. Am Ende des über sechs Stunden dauernden Einsatzes wurde die Frau von einem SEK-Beamten am Knöchel und Knie verletzt, weshalb sie während des Prozesses im Rollstuhl saß.
Obwohl die 66-Jährige im Gerichtssaal ihre Reue über die gewählten Taten ausdrückte und sie als „riesigen Fehler“ bezeichnete, sah das Gericht von einer sofortigen Haftentlassung ab. Es besteht ein Vorbehalt für eine mögliche Sicherungsverwahrung, was bedeutet, dass die Angeklagte möglicherweise auch nach ihrer Haftstrafe weiterhin in einer geschlossenen Einrichtung verbleiben könnte.
In der abschließenden Erklärung der Angeklagten stellte sie fest, dass sie selbst von ihrer Fähigkeit, eine solch extreme Tat zu begehen, überrascht sei. Der Prozess hat nicht nur eine dramatische Geschichte über Rache und persönliche Tragödien aufgezeigt, sondern auch die Herausforderungen, die mit psychischen Erkrankungen und gesellschaftlichen Normen verbunden sind.
Details zu diesem Vorfall sind weiterhin relevant und könnten sich auf künftige rechtliche und sicherheitspolitische Diskussionen auswirken, ebenso wie die gesellschaftliche Wahrnehmung von Menschen in psychischen Krisen. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf ostbelgiendirekt.be.
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