Wolfsburg. In einem schockierenden Vorfall am 12. März 2024 hat ein 35-jähriger Mann seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Wohnung im Badezimmer eingesperrt. Der Grund? Der Mann konnte die Trennung, die seine 28-jährige Ex-Partnerin Ende Februar beschlossen hatte, nicht akzeptieren. Während eines hitzigen Streits versuchte die Frau, über ihre Smartwatch Hilfe zu rufen, doch der Angeklagte verhinderte dies mit brutalen Mitteln. Bei der Auseinandersetzung verletzte sich die Frau, als er versuchte, ihr die Uhr zu entreißen.
Die Beziehung der beiden dauerte fast ein Jahrzehnt, doch die Spannungen nahmen zu, nachdem die Frau die Beziehung beendete. Bereits am 3. März kam es zu einem ersten Vorfall, bei dem die Polizei eingreifen musste. Trotz eines vorübergehenden Hausverbots kehrte der Mann vier Tage später zurück, um seine Ex-Partnerin zu bedrängen. Am besagten Tag nahm er ihr Handy und Autoschlüssel weg und erpresste sie, indem er verlangte, dass sie ihn in sozialen Medien „entblockt“. Schließlich schloss er sie im Badezimmer ein, wo sie für bis zu 45 Minuten gefangen war.
Gerichtliches Urteil und Strafe
Vor dem Amtsgericht Wolfsburg gestand der Angeklagte die Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 6.750 Euro, doch der Richter entschied sich für 80 Tagessätze zu je 75 Euro, insgesamt also 6.000 Euro. Der Richter begründete das Urteil mit dem Geständnis des Angeklagten und der Tatsache, dass die Kommunikation zwischen den beiden mittlerweile wieder besser sei. Die Ex-Partnerin bestätigte, dass sie sich um ihren gemeinsamen Hund kümmern, was auf eine gewisse Normalität hindeutet, trotz der dramatischen Ereignisse.