Im Zentrum eines dramatischen Verfahrens steht die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette, die mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert ist. Das Landgericht Verden hat bestätigt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, doch die Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens wird erst im Jahr 2025 fallen. Klette, 66 Jahre alt, sieht sich dem Verdacht des versuchten Mordes, unerlaubten Waffenbesitzes und einer Reihe von 13 Raubüberfällen gegenüber, die sich hauptsächlich in Norddeutschland ereignet haben. Die Überfälle, die zwischen 1999 und 2016 stattfanden, richteten sich gezielt gegen Geldtransporter und Supermärkte.
Die mutmaßlichen Taten wurden Klette zusammen mit ihren Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg zur Last gelegt. Die Ermittlungen führen zu verschiedenen Tatorten, darunter Celle, Stade, Osnabrück, Stuhr, Northeim, Wolfsburg, Hildesheim und Cremlingen. Klette, die zur sogenannten dritten Generation der RAF gehören soll, sitzt seit Ende Februar in Untersuchungshaft in Vechta. Ihre Festnahme war das Ergebnis einer intensiven Fahndung, die auch die Enttarnung ihrer falschen Identität in Berlin umfasste. Während die Suche nach ihren Komplizen weiterhin läuft, wurde ein festgenommener Mann bereits wieder freigelassen.
Die Vorwürfe im Detail
Die Anklage umfasst nicht nur die schweren Delikte, sondern auch zwei weitere Taten, die Klette zur Last gelegt werden. In einem schriftlichen Statement beklagt sie eine „Hetzjagd“ gegen sich und stellt die Vorwürfe in Frage. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, während das Gericht die Beweise und die Schwere der Anklage abwägen muss. Die Öffentlichkeit blickt gespannt auf die Entwicklungen in diesem aufsehenerregenden Fall, der die Schatten der Vergangenheit mit sich bringt.