Verden

Blutiger Streit in Bad Fallingbostel: Vater sticht Mutter vor Kind nieder!

Ein schwerer Fall von häuslicher Gewalt hat im norddeutschen Bad Fallingbostel für Aufregung gesorgt, nachdem ein 36-jähriger Mann wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die grausame Tat ereignete sich Mitte August 2022, als der Mann die 24-Jährige vor ihrem gemeinsamen, zweijährigen Sohn mit einem Küchenmesser ins Visier nahm und sie brutal erstach. Das Gericht entschied, dass es sich um einen heimtückischen Mord handelte, was ihm eine deutlich härtere Strafe einbrachte als in einem zuvor gefällten Totschlagsurteil.

Die Hintergründe sind tragisch und vielschichtig. Die Beziehung der beiden begann 2018 in Großbritannien und war von Konflikten geprägt. Im Jahr 2021 kam es zur Trennung, die für den Angeklagten unvorstellbar war. Über Monate hinweg äußerte er Eifersucht auf den neuen Partner der Frau und war in großer Verzweiflung über den Kontaktverlust zu seinem Sohn. Seine unsicheren und oft bedrohlichen Verhaltensweisen führten letztendlich dazu, dass die Frau Vorkehrungen zum Schutz ihrer Familie traf und eine Gewaltschutzanordnung beantragte. Allerdings konnte der Antrag nicht verfolgt werden, da der Angeklagte nicht auffindbar war.

Die Tat und ihre Planung

Am Tag des Verbrechens beobachtete der Angeklagte, wie seine Ex-Partnerin zusammen mit ihrem aktuellen Freund und ihrem Sohn das Haus verließ. Wenige Minuten später kehrte sie allein zurück. Dies war die Gelegenheit, auf die er gewartet hatte. Im Treppenhaus griff er sie mit einem 14 Zentimeter langen Küchenmesser an und fügte ihr 20 Stiche zu. Trotz ihrer verzweifelten Versuche, sich nach außen zu retten, gelang es ihr nicht, dem Angriff zu entkommen. Nachbarn alarmierten zwar umgehend die Polizei, jedoch kam jede Hilfe zu spät.

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Im Prozess erinnerte die Vorsitzende Richterin daran, dass der kleine Junge mit ansehen musste, wie sein Vater die Mutter tötete, was eine unverzeihliche Tragödie darstellt. Der Richter betonte, dass der Angeklagte nicht nur seine Ex-Partnerin, sondern auch seine eigene Familie zerstörte. Seine Handlungen wurden als gut durchdacht und vorsätzlich eingeschätzt.

Der Angeklagte selbst bestritt, die Absicht gehabt zu haben, seine Ex-Partnerin zu töten. Er behauptete, dass er in einer Notwehrsituation gehandelt habe. Diese Aussage wurde vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, was jedoch nicht auf fruchtbaren Boden fiel. Der Angeklagte wurde schließlich am Tag nach der Tat gefasst, als er sich im Keller eines nahegelegenen Gebäudes versteckte.

Der Fall hat nicht nur in der Gerichtslandschaft von Verden für Aufsehen gesorgt, sondern wirft auch ein niederschmetterndes Licht auf die Herausforderungen, die mit häuslicher Gewalt und den Schutz von Opfern verbunden sind. Die Möglichkeit eines solch gewaltsamen Ausbruchs aus Streitigkeiten zwischen ehemaligen Partnern lässt viele Kampagnen zur Sensibilisierung für Gewalt in Beziehungen und den Schutz potenzieller Opfer ins Bewusstsein rücken.

Für weitere Informationen zu diesem Fall bietet der Bericht auf www.weser-kurier.de eine detaillierte Betrachtung der Entwicklungen und der Gerichtsverfahren, die zu diesem verhängnisvollen Urteil führten.


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