Vechta

Besuchsverbot für Ex-RAF-Terroristin: Fluchtgefahr in Vechta!

Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette, die in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta einsitzt, darf offenbar keine Haftbesuche von ehemaligen Mitgliedern der Roten Armee Fraktion empfangen. Dieser Beschluss kommt nach einer gemeinsamen Recherche von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“, wie unter anderem von der „Tagesschau“ berichtet wurde. Klette, die Teil der dritten Generation dieser linksextremistischen Gruppe ist, wurde Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen.

Im Fokus dieser Entscheidung steht ein Beschluss einer Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof, die den ehemaligen RAF-Terroristen Günter Sonnenberg, Karl-Heinz Dellwo und die Bremer Aktivistin Ariane Müller von geplanten Besuchen bei Klette ausschloss. Es bestehen Bedenken, dass Klette solche Besuche möglicherweise für die Planung eines Fluchtversuchs nutzen könnte. Die Ermittlungsrichterin äußerte, dass es auch um den Kontakt zu Komplizen ginge, die sich noch auf der Flucht befinden.

Ermittlungen laufen seit vielen Jahren gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Diese Gruppe wird verdächtigt, zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehrere Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte verübt zu haben, um sich im Untergrund finanziell abzusichern. Dabei wird betont, dass diese Taten nicht in direktem Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten standen.

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Ein entscheidender Punkt in der Begründung der Ermittlungsrichterin ist, dass Klette nach ihrer Festnahme einen Komplizen per SMS vor einer bevorstehenden Festnahme gewarnt hatte. Dies wirft zusätzliche Fragen über ihre Motivation und mögliche weitere Verwicklungen auf.

Zudem gibt es Hinweise, dass frühere Besuche bei Klette bereits Anlass zur Sorge gaben. Bei einem überwachten Besuch berichteten die Besucher über eine Geburtstagsfeier, bei der auch andere ehemalige RAF-Mitglieder anwesend waren. Diese Besucher übermittelten Klette Grüße, was die Entscheidung zur Verweigerung weiterer Besuche zusätzlich rechtfertigen könnte.

Die RAF, die in den 1970er Jahren für zahlreiche Anschläge und Morde verantwortlich war, erklärte sich 1998 für aufgelöst. Dennoch bestehen weiterhin Verbindungen und Netzwerke ehemaliger Mitglieder, was die Behörden immer wieder zu Ermittlungen veranlasst.

In diesem komplexen Geflecht von Vergangenheit und Gegenwart bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Klette und andere ehemalige Mitglieder entwickeln werden, insbesondere in Anbetracht der laufenden Ermittlungen und der strengen Sicherheitsvorkehrungen. Weitere Informationen dazu finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.tagesspiegel.de.

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