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Ehemalige RAF-Terroristin Klette: Anklage wegen Überfällen und Mordversuch!

Die Staatsanwaltschaft Verden hat die Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben! Die 66-Jährige, die sich derzeit in Haft befindet, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, darunter versuchter Mord im Zusammenhang mit 13 Überfällen. Diese kriminellen Machenschaften, die zwischen 1999 und 2016 stattfanden, brachten dem Trio, zu dem auch Klette gehört, eine Beute von insgesamt 2,7 Millionen Euro ein. Die Ermittler werfen ihr vor, bei den Überfällen, die in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stattfanden, ihre Opfer mit Schusswaffen und Elektroschockern bedroht zu haben.

Die Anklage umfasst auch unerlaubten Waffenbesitz. Bei ihrer Festnahme am 26. Februar wurden in Klettes Wohnung in Berlin-Kreuzberg eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate entdeckt! Klette, die als Fahrerin des Fluchtautos agierte, bestreitet die Vorwürfe und spricht von staatlicher „Denunziation“ und „Medienhetze“. Ihre Verteidigung kritisierte die Ermittlungen als fehlerhaft und fordert eine Überprüfung der Anklage.

Schüsse und Überfälle

Ein besonders brisanter Vorfall ist ein Überfall in Stuhr, bei dem Schüsse fielen, jedoch keine Beute gemacht wurde. Die Ermittler betonen, dass die Taten keinen terroristischen Hintergrund hatten, obwohl Klette zur dritten Generation der berüchtigten Roten Armee Fraktion (RAF) gehörte, die für mehr als 30 Morde verantwortlich ist. Das Landgericht Verden muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird, wobei die Suche nach einem geeigneten Gerichtsort aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen und der zu erwartenden Anzahl an Nebenklägern noch andauert.

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Zusätzlich gibt es gegen Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg Haftbefehle wegen des Verdachts auf Beteiligung an Terroranschlägen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhebt schwere Vorwürfe, darunter versuchter Mord und Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen. Diese Anklage wird getrennt von dem Verfahren in Verden behandelt, was die rechtlichen Schwierigkeiten für Klette weiter verkompliziert!

Quelle/Referenz
az-online.de

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