Stade

Wohnungsnot im Landkreis Stade: Neue Förderung für Mietwohnungen!

Der Wohnungsmarkt im Landkreis Stade steht unter Druck! Besonders im unteren Preissegment wird es für viele Menschen zur Herausforderung, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden. Um dem entgegenzuwirken, hat der Landkreis Stade eine Initiative gestartet, die darauf abzielt, mehr Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen. Kreisbaurätin Madeleine Pönitz macht deutlich, dass aus dem Haushalt 2024 noch Gelder zur Verfügung stehen, um diese wichtige Maßnahme zu unterstützen.

Das „Programm zum Erwerb von Belegungsrechten bei Bestandswohnungen“ bietet Vermietern eine finanzielle Handreichung. Wer seine Wohnungen an berechtigte Personen mit festgelegten Mietpreisen vermietet, kann von dieser Förderung profitieren. Die Eigentümer, die Belegungsrechte erwerben, verpflichten sich, ihre Wohnungen ausschließlich an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die Miete darf dabei eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Im Gegenzug erhält der Landkreis Stade einen Zuschuss, wobei die Verpflichtungsdauer zwischen fünf und 30 Jahren variiert.

Förderung und Richtlinien im Landkreis

Die Vermieter haben die Freiheit zu entscheiden, wer in ihre Wohnungen einzieht, solange die potenziellen Mieter die Förderkriterien erfüllen. Die Mietpreise orientieren sich an den „angemessenen Kosten für eine Unterkunft“ gemäß dem Sozialgesetzbuch. Diese Förderung gilt für den gesamten Landkreis Stade, jedoch nicht für die Hansestädte Stade und Buxtehude, die über eigene Förderprogramme verfügen.

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Die Höhe der Förderung beträgt 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat bei einer Laufzeit von fünf bis neun Jahren. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren oder mehr steigt der Betrag auf 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Vermieter, die ihre Wohnungen für einen Zeitraum von zehn Jahren oder länger zur Verfügung stellen, können zudem bis zu 10.000 Euro für notwendige Sanierungen erhalten. Die geförderten Wohnungen müssen eine angemessene Größe aufweisen: Für zwei Personen sind bis zu 60 Quadratmeter zulässig, für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu, wobei die maximale Wohnfläche bei 95 Quadratmetern liegt.

Für weitere Informationen können Vermieter Jacqueline Dunker vom Landkreis Stade kontaktieren: Tel. 04141 – 126327. Mehr Details sind auch auf der Website des Landkreises Stade verfügbar: www.landkreis-stade.de/Mietwohnraumfoerderung.

Quelle/Referenz
kreiszeitung-wochenblatt.de

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