In der Samtgemeinde Lindhorst sorgt ein aktuelles Gutachten zur Lärmbelastung für Diskussionen unter den Ratsmitgliedern. Die Untersuchung schlägt vor, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Bundesstraße 65 (B65) an mehreren Standorten, darunter Beckedorf, Lohhof und Vornhagen, zu reduzieren. Maximilian Szafran vom Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr präsentierte die Ergebnisse in einer Sitzung des Samtgemeinderats. Obwohl die Maßnahmen zur Temporeduzierung diskutiert wurden, erklärte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln, dass derzeit keine entsprechenden Schritte geplant sind.
Besonders der Vorschlag im Rahmen des sogenannten Lärmaktionsplans, die Geschwindigkeit am Lohhof von 100 km/h auf 70 km/h zu senken und sogar nachts auf 50 km/h zu beschränken, sorgte für Aufregung. Ulf Dönau, Ratsherr der Gruppe Grüne/FDP, äußerte Bedenken, da die Straße zwischen Heuerßen und Vornhagen ursprünglich dafür ausgebaut wurde, schneller befahren zu werden. Er hält es für unsinnig, die Geschwindigkeit vor einem Punkt zu reduzieren, an dem die Fahrstreifen wieder zusammenlaufen. Ähnlich skeptisch äußerte sich Klaus Büsking von der SPD, der auf die jüngsten Baumaßnahmen hinwies.
Diskussion um die Vorschläge
Die Bedenken der Ratsmitglieder werden von Markus Brockmann, dem Leiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, unterstützt. Er bezeichnet das Ziel einer Bundesstraße, eine zügige Verbindung zwischen den Landkreisen herzustellen, als unveränderlich und sieht keinen Sinn darin, die Geschwindigkeit auf einem Hauptverkehrsweg unnötig zu verlangsamen. So sagte er, dass die Verkehrsteilnehmer kaum Verständnis dafür aufbringen könnten, langsamer als 100 km/h zu fahren, wo es erlaubt ist.
Auch die Idee, die Geschwindigkeit zwischen Vornhäger Krug und Stadthagen von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren, scheint auf Ablehnung zu stoßen. Brockmann führt aus, dass die Lärmschutzmaßnahmen bereits während eines früheren Ausbaus der B65 untersucht wurden, und bezweifelt den Nutzen einer Geschwindigkeitseinschränkung in der Ortsdurchfahrt Beckedorf.
In seiner sachlichen Analyse bemerkt Brockmann, dass bereits passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden in Beckedorf und Kobbensen bereitgestellt wurden. Man sei bereit, auch andere Möglichkeiten zu prüfen. Allerdings ist er der Meinung, dass der Lärmaktionsplan den Anwohnern nicht konkret helfen kann. Er bezeichnet die EU-Vorgaben zur Lärmaktionsplanung als „Bürokratiemonster“, das keine verbindlichen Maßnahmen garantiere und lediglich eine Form der Erwartungshaltung schüre.
Zukünftige Planungen
Brockmann bestätigte zudem, dass ein 2+1-Ausbau zwischen Vornhagen und der Umgehungsstraße in Stadthagen in Planung ist. Allerdings wird dies noch einige Jahre in Anspruch nehmen, da Prioritäten und Kapazitäten sorgfältig abgewogen werden müssen. Viele im Rat sehen in den aktuellen Vorschlägen eine weitere Verzögerung, die keinen klaren Nutzen für die Anwohner bringt.
Die Auseinandersetzung um die von den Planungsbehörden vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen hat das Interesse der Öffentlichkeit geweckt und spiegelt eine grundlegende Frage wider, wie Balancen zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und der Funktionalität von Hauptverkehrsstraßen hergestellt werden können. Diese Thematik bleibt weiterhin anschlussfähig für zukünftige Diskussionen im Samtgemeinderat, und es bleibt abzuwarten, welche konkreten Schritte darauf folgen werden.
SN