Die Stadt Salzgitter hat beschlossen, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr an zwei Tagen zu erlauben, konkret am 31. Dezember und 1. Januar. Dieses Event findet allerdings unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen statt. In der Nähe von bedeutenden Orten wie Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen strikt verboten. Wie die Stadtverwaltung in einer Mitteilung erklärte, umfasst der Sicherheitsabstand dabei 200 Meter für Raketen und die spezifische Wurfweite für anderes Feuerwerk, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Diese Regelung ist notwendig, um Unfälle zu vermeiden und einen unbeschwerten Start ins neue Jahr zu ermöglichen, wie salzgitter.de berichtete.
Sicherheitsanweisungen und Entsorgung von Feuerwerksresten
Die Stadt appelliert an alle, die beim Feiern entstehenden Rückstände von Feuerwerkskörpern eigenverantwortlich zu beseitigen. Abgebrannte Feuerwerkskörper gehören in den Restabfall, während die Verpackungen im Gelben Sack entsorgt werden sollten. Dies geht einher mit einem Aufruf an die Grundstückseigentümer, sich um die Reinigung angrenzender Gehwege zu kümmern, um die öffentliche Sauberkeit aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen ist es wichtig zu beachten, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Insbesondere ist nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 am Silvester- und Neujahrstag gestattet. Vor dem Abbrennen müssen zudem Anträge bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, insbesondere wenn es sich um Feuerwerke in der Nähe von Eisenbahnanlagen oder ähnlichem handelt, wie aus den Vorgaben der Gesetze im Internet hervorgeht. Diese Regularien sollen nicht nur die Sicherheit der Feiernden, sondern auch die der Allgemeinheit gewährleisten.
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