In der aktuellen Diskussion um die Stärkung der Demokratie in Deutschland hat Peter Weiß, der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, eine wichtige Forderung erhoben. Er verlangt, dass der Bereich der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz verankert wird. Dies sei notwendig, um sowohl die Sozialsysteme zu stabilisieren als auch die Demokratie zu fördern. Weiß, der zuvor Jahrzehnte als CDU-Bundestagsabgeordneter tätig war, betont, dass eine Fortführung der bisherigen Praktiken nicht tragbar sei.
Im Fokus von Weiß‘ Anliegen steht die Schaffung eines Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Selbstverwaltungsgremien von öffentlichen Körperschaften haben, wie etwa den Institutionen der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Diese Reform würde bedeuten, dass die Versicherten eine aktivere Rolle in der Gestaltung und Verwaltung ihrer sozialen Absicherungen einnehmen könnten.
Versicherte sollen mehr entscheiden dürfen
Ein zentrales Element in Weiß‘ Forderung ist die Erhöhung der Mitsprache für die Versicherten, sowohl bei den Leistungen als auch bei den Beiträgen. Die letzten Sozialwahlen zeigten, dass von den etwa 52 Millionen Wahlberechtigten nur rund 20 Prozent an den Wahlen teilnahmen. Dies bedeutete einen Rückgang von fast acht Prozentpunkten im Vergleich zu den Sozialwahlen von 2017. Solche Zahlen veranschaulichen die Notwendigkeit, die Bürger enger in den Entscheidungsprozess einzubinden.
Spannende Wahlkämpfe?
Die Autoren des aktuellen Abschlussberichts zu den Sozialwahlen sehen ebenfalls Potenzial für lebendige Wahlkämpfe. Sie argumentieren, dass die Versicherten vor der Wahl oft vor der Wahl stehen, zwischen verschiedenen Angeboten wie geringeren Leistungen, Selbstbehalten und einer eingeschränkten Auswahl an Dienstleistern zu wählen. Doch in der Realität haben die Gesetzgeber häufig bereits vor diesen Wahlen die entscheidenden Weichenstellungen getroffen. Dadurch fühlt sich die mangelnde Mitsprache der Versicherten besonders ausgeprägt an.
Diese Überlegungen unterstreichen die Dringlichkeit von Weiß‘ Vorschlägen. Der Ruf nach einer Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz trägt nicht nur zur Förderung der Demokratie bei, sondern könnte auch dazu führen, dass die Bürger stärker in die Gestaltung ihrer sozialen Absicherungen eingebunden werden. Die Auswirkungen solcher Reformen dürften weitreichend sein, könnte dies doch zu einer neuen Kultur der Mitbestimmung im Sozialbereich führen.
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