Ein dramatisches Urteil für die Klimabewegung: Das Oldenburger Landgericht hat heute die Berufung einer 17-jährigen Klimaaktivistin gegen ihre Geldstrafe wegen Nötigung zurückgewiesen. Die Aktivistin war im September 2022 Teil einer Autobahnblockade in Oldenburg-Eversten und muss nun die Konsequenzen ihres Handelns tragen. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben ihre Berufung zurückgezogen, was bedeutet, dass das vorherige Urteil des Amtsgerichts nun endgültig gilt. Die Geldstrafe, die sie zu zahlen hat, ist ein klares Signal in der hitzigen Debatte um die Methoden der Letzten Generation.
Die junge Aktivistin, die mehrfach auf Straßen festgeklebt war, sieht sich nun mit den Folgen ihrer Protestaktionen konfrontiert. Insgesamt zwölf Mal soll sie im vergangenen Jahr an solchen Aktionen teilgenommen haben, was ihr die Anklage wegen Nötigung einbrachte. Während die Gerichte über die Rechtmäßigkeit dieser Protestform streiten, bleibt der Druck auf die Aktivisten bestehen. Am vergangenen Freitag begann bereits ein weiteres Berufungsverfahren gegen acht andere Mitglieder der Letzten Generation, die ebenfalls für ihre Aktionen vor Gericht stehen, und die Verhandlungen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Die Reaktionen und die nächsten Schritte
Die Blockaden, die Hauptstraßen und Autobahnabfahrten in Oldenburg lahmlegten, haben nicht nur rechtliche Konsequenzen für die Aktivisten, sondern auch für die öffentliche Wahrnehmung der Klimabewegung. Die Stadtverwaltung zeigte sich unzufrieden mit den Aktionen und die Polizei ermittelt gegen die Beteiligten wegen Sachbeschädigung. Die Geldstrafen für die anderen Aktivisten können bis zu 900 Euro betragen. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Auseinandersetzung zwischen Aktivisten und Behörden in Deutschland weiterhin auf der Kippe steht und die Gesellschaft vor eine wichtige Entscheidung bezüglich des Umgangs mit solchen Protesten gestellt wird.