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Mieter aufgepasst: Rechte und Pflichten bei leerstehenden Wohnungen!

In der Welt der Mietwohnungen gibt es eine wichtige Regel: Niemand ist gezwungen, in eine Mietwohnung einzuziehen. Dies wirft jedoch einige Fragen auf. Was passiert, wenn Mieter sich entscheiden, ihre Wohnung leer stehen zu lassen? Welche Rechte und Pflichten haben sie in diesem Fall? Diese und weitere Fragen werden tagesaktuell von Experten des Mietrechts erläutert.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 535) sind Mieter nicht verpflichtet, ihre Wohnung zu bewohnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem relevanten Urteil (Az.: VIII ZR 93/10) klargestellt, dass jeder Mieter selbst darüber entscheidet, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies bedeutet, dass Mieter ihre Wohnung auch vollständig ungenutzt lassen dürfen, solange gewisse Vorgaben eingehalten werden.

Was ist erlaubt, wenn die Wohnung leer steht?

Mietrechtsexperten wie Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) betonen, dass eine leerstehende Wohnung nicht gleichbedeutend mit einem Mangel an Rechten ist. Es gibt klare Vorgaben darüber, was in einer solchen Situation erlaubt ist:

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  • Längerer Aufenthalt im Ausland ist gestattet, so dass die Wohnung für eine bestimmte Zeit nicht genutzt werden muss.
  • Die Abstellung von Möbeln oder Hausrat sowie das Lagern von Kisten in der Wohnung ist erlaubt.
  • Es ist rechtlich zulässig, nicht benötigten Hausrat aus der Wohnung zu verkaufen, beispielsweise über Zeitungsinserate. Dies basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs.
  • Einige berufliche Tätigkeiten, wie das Korrigieren von Prüfungen oder Bürotätigkeiten, können ebenfalls in den Räumen erledigt werden. Allerdings ist das Anlegen einer Cannabisplantage, die Lärm oder Geruch verursacht und Nachbarn stören könnte, nicht gestattet.

Pflichten und Grenzen für Mieter

Trotz dieser Freiheiten sind Mieter nicht ohne Verantwortung. Ihre mietvertraglichen Pflichten bleiben bestehen, egal ob die Wohnung bewohnt wird oder nicht. Die pünktliche Zahlung der Miete und der Nebenkosten hat oberste Priorität. Kommt es zu Zahlungsrückständen, riskieren Mieter eine fristlose Kündigung.

Weiterhin übernehmen Mieter mit der Schlüsselübergabe eine Art Überwachungs- und Sorgfaltspflicht für die Wohnung. Dies bedeutet konkret, dass sie dafür zu sorgen haben, dass keine Schäden entstehen. Im Winter beispielsweise müssen die Wohnungen ausreichend beheizt werden, um Frostschäden oder Rohrbrüche zu vermeiden. Andernfalls können Mieter für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mieter durchaus das Recht haben, ihre Wohnungen leer stehen zu lassen, solange sie die festgelegten Bedingungen einhalten und ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Berlin, Deutschland
Quelle
echo24.de

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