In Bad Münder hat die EU-Kommission kürzlich einen leidenschaftlichen Aufruf für eine Ausweitung der rauchfreien Zonen gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, Menschen vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der Krebstoten in Europa zu senken. Die neuen Vorschriften sollen nicht nur in geschlossenen Räumen gelten, sondern auch in öffentlichen Bereichen wie Freibädern und an Bushaltestellen.
„Jedes Jahr sterben in der EU insgesamt 700.000 Menschen aufgrund des Tabakkonsums, darunter auch viele aufgrund des Passivrauchens“, erklärte die scheidende Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Dies macht deutlich, wie dringend ein Handlungsbedarf besteht, besonders zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. In Bereichen, wo sich die Jüngeren häufig aufhalten – wie auf Spielplätzen – fordert die Kommission, dass das Rauchen künftig untersagt wird.
Auswirkungen auf den Alltag und bestehende Regeln
In öffentlichen Freibädern sieht es anders aus. Im Rohmelbad gelten klare Regeln: Während das Rauchen in den Innenräumen und rund um die Becken verboten ist, gilt dies nicht für die Liegewiese. Die Leitung des Bades bittet die Besucher lediglich darum, die vorhandenen Aschenbecher zu nutzen.
„Das ist heute ganz anders als vor 30 Jahren“, äußerte Britta Könzgen, die Leiterin des Rohmelbads. Tatsächlich zeigt sich ein Trend, der auch in anderen Freizeitbereichen spürbar ist: Das Rauchen wird immer weniger akzeptiert, was die Regelungen im Alltag erleichtert.
Freibad-Chef Christian Dreeke aus Beber-Rohrsen beobachtet ebenfalls einen Wandel. Während auf der Liegewiese das Rauchen erlaubt ist, wird dennoch darauf geachtet, dass Kinder und Jugendliche nicht belästigt werden.
Langfristige Ziele der EU-Kommission
Was motiviert die EU-Kommission zu diesem Schritt? Laut ihren Angaben soll dieser Vorschlag zur Entnormalisierung des Tabakkonsums beitragen. Im Rahmen einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Krebs hat sich die Kommission das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 eine „tabakfreie Generation“ zu erreichen, in der weniger als five Prozent der Bevölkerung rauchen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Kommission nur Handlungsempfehlungen für die nationale Gesundheits- und Politikgestaltung aussprechen kann. Letztendlich obliegt es den Mitgliedstaaten, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland könnte nur der Bundestag beschließen, die Vorschläge der Kommission in nationales Recht umzusetzen. Somit bleibt abzuwarten, wie das Thema in der deutschen Politik weiter diskutiert wird, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Trends hin zu einem rauchfreien Lebensstil.
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