In einem bedeutenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) die Samtgemeinde Gieboldehausen verpflichtet, Grundstückseigentümern Informationen über die Kanalisationsanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung resultiert aus einer Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen die Gemeinde gegen frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen ankämpfte. Letztlich musste sie zur Einsichtnahme der Daten über den Zustand der Kanalisationsanlagen und Pläne für künftige Kanalbauten die Niederlage einstecken, wie die HNA berichtete.
Pflicht zur Herausgabe von Umweltinformationen
Die Samtgemeinde hatte ursprünglich Informationen über eine Kamerabefahrung des Niederschlagswasserkanals, die 2019 durchgeführt wurde, verweigert, da sie diese als keine relevanten Umweltinformationen betrachtete. Doch die Gerichte bestätigten, dass die Ergebnisse dieser Befahrung essentielle Umweltinformationen darstellen, die den Eigentümern zustehen. Dies betrifft insbesondere die ordnungsgemäße Ableitung von Regenwasser, die von großer Bedeutung ist. Laut dem OVG sind die Beschlüsse unanfechtbar, was die Verantwortlichen der Gemeinde wohl erst recht unter Druck setzt, ihrer Informationspflicht nachzukommen.
Zusätzlich ging es in einem weiteren Verfahren um ein hydraulisches Gutachten, das die Effektivität von Regenwasserkanälen untersuchte. Obwohl der Kläger bereits in Kenntnis des Gutachtens war, wurden ihm wichtige Anlagen dazu vorenthalten. Das zuständige Gericht stellte fest, dass auch diese Pläne Umweltinformationen enthielten, die der Kläger verlangen kann. In Anbetracht der Verantwortung der Samtgemeinde zur Offenlegung solcher Informationen, müssen die entsprechenden Daten jetzt zur Verfügung gestellt werden, damit die Grundstückseigentümer ihren Rechten besser nachkommen können, fasste die Stadt Göttingen die wichtigsten Punkte in einem offiziellen Dokument zusammen, das unter Göttingen.de detailliert aufgeführt ist.
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