In der Stadt Gifhorn wird ein wegweisendes Projekt zur Verknüpfung von Photovoltaik und Landwirtschaft ins Leben gerufen. Am 23. Oktober um 17 Uhr findet im Ratssaal am Marktplatz 1 eine Informationsveranstaltung statt, die nicht nur das innovative Konzept vorstellt, sondern auch ein Forum für Anregungen und Bedenken der Bürger bietet. Die Stadt Gifhorn betont, dass dies eine Gelegenheit für alle ist, an der Diskussion teilzunehmen und sich aktiv einzubringen.
Das geplante Modell ermöglicht eine Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, die auch für die Beweidung durch Tiere wie Schafe geeignet sind. Interessierte Landwirte zeigen bereits Interesse an der Umsetzung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um solch ein Projekt zu realisieren.
Regulatorische Anforderungen und Ziele
Gemäß dem Landesraumordnungsprogramm hat die Landesregierung ambitionierte Ziele festgelegt: Bis zum Jahr 2024 sollen landesweit 65 Gigawatt Leistung aus Solarenergie gewonnen werden, davon 50 Gigawatt durch die Installation auf Dächern und 15 Gigawatt über Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV). Um diesen Vorgaben nachzukommen, wurde bereits im März 2022 die 131. Änderung des Flächennutzungsplans von den Stadtverordneten beschlossen.
Die Planung leitet sich aus dem Landschaftsplan ab, der auch die ästhetischen Gesichtspunkte und die Funktionalität für die Naherholung berücksichtigt. Ein Ratsbeschluss aus September 2023 hat die Stadt verpflichtet, bei der Flächennutzungsplanung diese Aspekte zu beachten, um eine harmonische Integration der Photovoltaik in die Landschaft zu gewährleisten.
Erhalt landwirtschaftlich wertvoller Flächen
Bei der Auswahl der Flächen ist es wichtig, dass die Erde einen Wert von 25 Punkten oder weniger aufweist. Damit soll sichergestellt werden, dass keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen entzogen werden. Ein zentraler Punkt des Plans ist die Weiterverwendung der Flächen als landwirtschaftliche Flächen, beispielsweise für Grünland oder zur Beweidung.
Aktuell liegt ein Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses für den Bebauungsplan Nr. 113 „Freiflächenphotovoltaik Clausmoor“ vor. Dieser Schritt ist Bestandteil einer Angebotsplanung, um den landesplanerischen Zielvorgaben gerecht zu werden.
Nach der Informationsveranstaltung folgt ein verfrühtes Beteiligungsverfahren, welches die Überarbeitung der Planunterlagen einschließt. Diese Informationen werden dann online veröffentlicht, und die Behörden sowie andere öffentliche Stellen werden in den Prozess involviert. Der genaue zeitliche Ablauf hängt von den eingegangenen Stellungnahmen ab. Für aktuelle Informationen über das Verfahren können Interessierte die Webseite der Stadt unter stadt-gifhorn.de besuchen.
Das bevorstehende Projekt in Gifhorn könnte also nicht nur als ein Beispiel für die Verschmelzung von erneuerbaren Energien und Landwirtschaft dienen, sondern auch als Modell für andere Städte, die ähnliche Herausforderungen und Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung angehen möchten.