In Delmenhorst wurde ein Verkehrsteilnehmer zur Verantwortung gezogen, nachdem er nicht nur eine rote Ampel missachtet, sondern sich auch als alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis erwiesen hat. Der Vorfall ereignete sich am Montagabend, dem 14. Oktober 2024, gegen 21:30 Uhr.
Der 44-jährige Fahrer aus Ganderkesee war unterwegs mit einem Toyota und befuhr die Mühlenstraße in Richtung Marktstraße. Er hielt zunächst an der roten Ampel in Höhe der Louisenstraße auf dem Linksabbiegerstreifen an, doch plötzlich entschloss er sich, trotz des klaren Rotlichts in den Kreuzungsbereich einzufahren und in die Louisenstraße abzubiegen. Diese riskante Handlung fiel den Beamten eines Streifenwagens auf, die umgehend intervenierten und den Tatverdächtigen in der Louisenstraße stoppte.
Alkoholgeruch und kein Führerschein
Bei der Kontrolle stellten die Polizisten schnell fest, dass der Mann alkoholisiert war. Der Geruch von Alkohol war unübersehbar. Daraufhin boten die Beamten ihm an, einen Alkoholtest durchzuführen, der einen Wert von 0,79 Promille ergab. Dieser Wert liegt über der erlaubten Grenze und zeigt, dass der Fahrer nicht mehr fähig war, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Um die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, wurde der 44-Jährige zur Dienststelle gebracht, um eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Bei weiteren Überprüfungen kam ans Licht, dass der Fahrer zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, was die Situation weiter verschärfte. Solche Verstöße sind nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar und können ernsthafte Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen.
Der Vorfall verdeutlicht einmal mehr die Gefahr, die von alkoholisierten Fahrern ausgeht, und die Bedeutung von Verkehrskontrollen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um riskante Fahrweisen zu identifizieren und die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. Weitere Informationen über die rechtlichen Folgen und das Vorgehen bei ähnlichen Vergehen finden sich in einem umfassenderen Bericht auf www.presseportal.de.
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