Der Winter steht vor der Tür, und in Delmenhorst steigen die ersten Rauchzeichen aus den Schornsteinen auf! Doch aufgepasst, Kaminofenbesitzer! Ab dem 1. Januar 2024 wird die Luft dünn für viele Kaminöfen, denn die neue Immissionsschutzverordnung tritt in Kraft. Axel Behrens, der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, klärt auf, welche Öfen betroffen sind und was Hausbesitzer jetzt wissen müssen.
Um herauszufinden, ob Ihr Kaminofen noch zulässig ist, werfen Sie einen Blick auf das Typenschild! Befindet sich das Inbetriebnahmedatum vor dem 22. März 2010, sind die Emissionswerte entscheidend. Ab dem 31. Dezember 2024 gelten strenge Grenzwerte: maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. „Liegt Ihr Ofen darunter, bleibt er im Rennen!“, so Behrens. Fehlt das Typenschild? Keine Panik! Der Schornsteinfeger hilft weiter.
Was tun bei Grenzwertüberschreitungen?
Besitzer von Kaminöfen, die die neuen Abgaswerte nicht einhalten, haben vier Optionen:
- Austausch: Ein neuer, effizienterer Ofen reduziert den Holzverbrauch und sorgt für ein besseres Flammenspiel.
- Nachrüstung: Oft reicht ein Partikel- oder Staubabscheider, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
- Ausnahmegenehmigung: Der Schornsteinfeger kann prüfen, ob die Grenzwerte eingehalten werden – bis zum 31. Dezember 2024!
- Stilllegung: Wenn nichts hilft, muss der Ofen stillgelegt werden. Der Schornsteinfeger kontrolliert dies bei der nächsten Feuerstättenschau.
Wer sich nicht kümmert, könnte in Schwierigkeiten geraten! Behrens warnt: „Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht, wenn der Ofen weiterhin betrieben wird!“ Zudem könnte der Versicherungsschutz erlöschen, falls durch den Betrieb ein Schaden entsteht. Die neue Verordnung zielt darauf ab, nicht nur Nachbarschaftsbeschwerden zu reduzieren, sondern auch die Luftqualität zu verbessern. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte jetzt handeln!