CloppenburgKriminalität und Justiz

Betrugsfall im Landkreis Cloppenburg: 6.000 Euro Geldstrafe für Sozialschmarotzer!

Osnabrück (ots)

Ein Mann aus dem Landkreis Cloppenburg sieht sich einer Geldstrafe von 6.000 Euro gegenüber, nachdem er wegen Betrugs verurteilt wurde. Diese Strafe wurde vom Amtsgericht Cloppenburg verhängt, das den Fall auf Basis eines ausgehebelten Leistungsbetrugs entschied. Da die Strafe auf 120 Tagessätze angesetzt wurde, gilt er nun als vorbestraft.

Die weitere Entwicklung zeigt, dass der Verurteilte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhielt. Im Jahr 2020 nahm er zunächst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an und wechselte danach zu einer geringfügigen Beschäftigung. Diese Tatsache meldete er jedoch nicht rechtzeitig dem zuständigen Leistungsträger, was dazu führte, dass er mehr als 1.230 Euro Arbeitslosengeld II unrechtmäßig kassierte. Ein genauerer Blick auf die Umstände zeigt, dass Missing Reporting hier eine zentrale Rolle spielte.

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Aufdeckung durch moderne Systeme

Der Betrug wurde durch ein automatisiertes System namens DALEB aufgedeckt. Dieses System ermöglicht es der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit kommunalen Trägern, Leistungsbezieher und deren Beschäftigungsstatus zu überprüfen. Die Auswertung dieses Datenabgleichs führte schließlich zu einer Mitteilung an das Hauptzollamt Osnabrück. Daraufhin nahmen die Zollbehörden Ermittlungen auf, die schließlich in einer Anklage wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft mündeten.

Essentiell in diesem Prozess ist die gesetzliche Pflicht für Leistungsempfänger, ihren Leistungsträger sofort über Änderungen in ihrem Beschäftigungsstatus zu informieren. In diesem Fall unterblieb diese Meldung, trotz mehrmaliger Hinweise.

Zusätzlich zur Geldstrafe muss der Mann auch die zu Unrecht bezogenen Gelder zurückzahlen, was den finanziellen Druck auf ihn zusätzlich erhöht. Laut Christian Heyer, dem Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, sind solche Betrugsfälle ernst zu nehmen und werden konsequent verfolgt. „Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, erklärte er, was die Auswirkungen des betrügerischen Verhaltens unterstreicht.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie moderne Datenabgleichsysteme effektiv genutzt werden können, um illegale Aktivitäten im Bereich der Sozialleistungen aufzudecken. Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass Betrüger auf Kosten ehrlicher Leistungsempfänger profitieren. Weitere Informationen zur Aufdeckung solcher Fälle sind auf www.presseportal.de zu finden.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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