AmmerlandOldenburg

Mord im Pflegeheim: Mann tötet 88-Jährige – Prozess in Oldenburg gestartet

Vor dem Landgericht Oldenburg stehen die dramatischen Ereignisse rund um einen tödlichen Angriff in einer Psychiatrie im Fokus. Ein 40-jähriger Mann soll in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn seine 88 Jahre alte Zimmernachbarin getötet haben. Der Vorfall ereignete sich im Mai dieses Jahres, als der Beschuldigte, laut Angaben der Staatsanwaltschaft, in einem Zustand der „wahnhaften Verkennung der Realität“ brutal auf die demenzkranke Frau losging. Der Versuch, ihr das Genick zu brechen, wurde gefolgt von dem schrecklichen Akt, ihr Mund und Nase zuzuhalten. Ein Rettungsteam kämpfte verzweifelt um ihr Leben, doch jede Hilfe kam zu spät.

Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf des Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit erhoben, während die Verteidigerin des Angeklagten sofort nach der Eröffnung des Verfahrens den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte. Sie betonte, dass die Offenlegung der Gesundheitsgeschichte ihres Mandanten dessen Genesung gefährden könnte. Das Gericht folgte diesem Antrag und schloss die Tore für die Öffentlichkeit. Ein Geheimnis bleibt, ob der Beschuldigte sich zu den schweren Vorwürfen äußern wollte.

Der rechtliche Rahmen des Sicherungsverfahrens

Der Prozessauftakt beleuchtet zudem die komplexe rechtliche Situation. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht verurteilt werden kann, könnte er unter bestimmten Bedingungen in einer psychiatrischen Klinik bleiben statt im Gefängnis. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft für solch einen speziellen Prozess, bekannt als Sicherungsverfahren, verantwortlich ist. Am ersten Prozesstag sind fünf Zeugen, darunter Ärzte und Pflegepersonal aus der Klinik, geladen, um auszusagen. Die Behörden ermitteln nicht gegen das Klinikpersonal, was die Verfahrenslage zusätzlich ins Licht rückt. Ein Urteil könnte bereits Ende November fallen und die Aufklärung dieser erschütternden Tat vorantreiben.

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Quelle/Referenz
om-online.de

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