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Neues Waffengesetz: Springmesser im Vogtland jetzt verboten!

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Verabschiedung des neuen „Sicherheitsgesetzes“ scharfe Regelungen für den Besitz von Springmessern eingeführt. Wie das Ordnungsamt des Vogtlandkreises mitteilt, ist es nun illegal, Springmesser zu besitzen, es sei denn, man kann ein berechtigtes Interesse nachweisen, das eine einhändige Nutzung rechtfertigt oder es ist mit der Berufsausübung verbunden. Dies betrifft insbesondere Messer, deren Klinge mit Knopfdruck schnell aus dem Griff schnellt. Das Verbot ist unabhängig von der Klingenlänge und stellt eine Straftat dar, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden kann.

Für Bürger, die bereits im Besitz solcher Messer sind, gibt es jedoch einen Lichtblick: Sie haben bis zum 1. Oktober 2025 die Möglichkeit, ihre Springmesser bei den zuständigen Waffenbehörden abzugeben. Dabei bleibt der Umgang mit diesen Messern unbestraft, sofern zuvor ein Termin vereinbart wird. Wichtig ist, dass auch die seitlich aus dem Griff herausspringenden Messer unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. So dürfen diese nicht länger als 8,5 cm sein und müssen einseitig geschliffen sein, wie auf der Webseite der Anwaltskanzlei erläutert wird.

Regelungen im Detail

Die neuen Bestimmungen betreffen auch die öffentliche Mitführung von Springmessern. Diese ist ohne ein nachgewiesenes berechtigtes Interesse nicht gestattet, da solche Messer als Waffen klassifiziert werden. Bestimmte Ausnahmen bestehen für filmische Aufnahmen oder den Transport in einem verschlossenen Behältnis. Zudem müssen Benutzer, die ein erlaubtes Springmesser tragen, mindestens 18 Jahre alt sein. Besonders bemerkenswert ist, dass das Bundeskriminalamt Rettungsmesser von den Regelungen ausschließt, da diese nicht als Hieb- oder Stoßwaffen gelten. Hierbei erlauben die Gesetze eine spezielle Klingenform mit abgerundeten Kanten.

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Vogtlandkreis
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Vogtlandkreis, Deutschland
Beste Referenz
spitzenstadt.de
Weitere Quellen
die-anwalts-kanzlei.de

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