
In Deutschland sorgen neue Datenschutzgesetze für Aufregung. Der Gesetzgeber hat das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) eingeführt, das ein strengeres Einwilligungserfordernis für Webseiten und Apps zur Folge hat. Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Planet 49-Urteil feststellte, dass die bisherigen Regelungen zur Zustimmung bei der Erhebung von Nutzerdaten nicht ausreichten. Das TTDSG legt nun fest, dass Cookies und ähnliche Technologien nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingesetzt werden dürfen, wie auf dr-dsgvo.de berichtet wird.
Neue Anforderungen für Webseitenbetreiber
Die Gesetzgebung verlangt von Webseitenbetreibern, vor dem Setzen von Cookies oder dem Zugriff auf Daten im Endgerät der Nutzer eine klare Zustimmung einzuholen. Dies betrifft insbesondere solche Cookies, die zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet werden. Ausnahmen gibt es nur für unbedingt notwendige Cookies, die etwa für den Betrieb der Webseite erforderlich sind. Das TTDSG sieht zudem vor, dass der Benutzer genau informiert werden muss über die Verwendung seiner Daten und die damit verbundenen Risiken. Diese strengen Vorgaben haben erhebliche Auswirkungen auf die Monetarisierung von Webseiten, insbesondere für Anbieter, die auf Werbung angewiesen sind.
Zusätzlich muss bedacht werden, dass die neuen Regelungen auch auf die bereits bestehenden Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union abgestimmt sind. Das bedeutet, dass Nutzer nicht nur informiert, sondern auch umfassend über ihre Rechte und die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt werden müssen. Webseiten, die diese Bedingungen nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen, was für viele Betreiber ein ernsthaftes Risiko darstellen könnte, wie saalebulls.com erläutert.
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