Im schockierenden Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin in Ingolstadt stehen die Angeklagten vor einem dramatischen Urteil! Die Verteidiger der 25-jährigen Deutsch-Irakerin und ihres 26-jährigen Komplizen aus dem Kosovo haben versucht, das Verfahren auszusetzen, um sich intensiver mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen. Doch das Landgericht Ingolstadt wies diesen Antrag nach stundenlanger Beratung zurück. Die Anwälte hatten gehofft, ihre Schlussvorträge halten zu können, doch die Verzögerungen setzen sich fort und der Zeitpunkt für die Plädoyers bleibt ungewiss.
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe: Die Angeklagte soll zusammen mit ihrem Komplizen eine 23-jährige Frau aus Eppingen in Baden-Württemberg brutal mit 56 Messerstichen ermordet haben! Der Grund? Ein verstrickter Plan, um einen Neuanfang zu wagen, indem sie ihre eigene Identität durch die Doppelgängerin ersetzen wollte. Die grausame Tat wurde als perfider Versuch gewertet, ihren eigenen Tod zu inszenieren. Die Staatsanwaltschaft fordert nun für beide Angeklagten lebenslange Haftstrafen und eine Feststellung der besonderen Schuldschwere, was bedeutet, dass sie möglicherweise nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden können.
Rechtsstreit um Verfahrenshinweise
Die Verteidiger sind empört über die späte Intervention des Vorsitzenden Richters, der erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf die Möglichkeit der Schuldschwere und einer möglichen Sicherungsverwahrung hinwies. Diese rechtlichen Hinweise hätten viel früher gegeben werden müssen, so die Argumentation der Anwälte. Doch die Staatsanwaltschaft konterte, dass es keinen Grund für frühere Hinweise gegeben habe. Die Spannung im Gerichtssaal ist greifbar, während alle Augen auf das bevorstehende Urteil gerichtet sind!