Ein gemütliches Kaminfeuer im Winter könnte bald der Vergangenheit angehören! Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden und die strengen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, nicht mehr betrieben werden. Das bedeutet, dass Kaminbesitzer jetzt handeln müssen, um ihre Feuerstätten rechtzeitig auf den neuesten Stand zu bringen!
Die Frist bis zum 31. Dezember 2024 ist entscheidend! Kaminöfen müssen dann die Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen, die maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas erlauben. Wer unsicher ist, ob sein Kamin diese Werte einhält, kann dies über das Typenschild oder die Herstellerunterlagen überprüfen. Auch der Bezirksschornsteinfeger steht für Fragen bereit.
Ausnahmen und Optionen für Kaminbesitzer
Doch es gibt Lichtblicke! Einige ältere Geräte genießen Bestandsschutz und müssen nicht modernisiert werden. Dazu zählen Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle dienen. Neuere Modelle, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden, sind ebenfalls nicht betroffen. Für Kaminbesitzer, deren Feuerstätten die Grenzwerte nicht erfüllen, gibt es verschiedene Optionen: Sie können entweder die alte Feuerstätte stilllegen und durch ein modernes, emissionsarmes Modell ersetzen oder eine Nachrüstung in Betracht ziehen, um die Emissionen zu senken.
Die Experten raten dazu, die Kosten für eine Nachrüstung oder einen Austausch genau abzuwägen. Während eine Nachrüstung bei fest installierten Kaminen eine Lösung sein kann, empfehlen viele den Austausch gegen moderne Modelle, die effizienter heizen und bessere Emissionswerte erreichen. Wer sich nicht um die Modernisierung kümmern möchte, kann auch die vollständige Stilllegung in Betracht ziehen. Die Zeit drängt, also handeln Sie schnell, um Ihr Kaminfeuer auch in Zukunft genießen zu können!
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