Die Stadt Rostock steht kurz vor einem entscheidenden Schritt in der Umsetzung der Grundsteuerreform. In den letzten Zügen der Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung der Bürgerschaft die Hebesatzsatzung zur Abstimmung für die Sitzung am 7. November 2024 vorgelegt. Diese Reform ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, das die vorherige Berechnungsmethode der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hat. Die Richter prangerten an, dass die Einheitsbewertung auf überholten Wertverhältnissen basierte und somit die tatsächlichen Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt ignorierte. Deshalb wird nun ein neues Modell eingeführt, das gerechtere Rahmenbedingungen für alle Grundbesitzer bieten soll.
Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski hebt hervor, dass die neue Hebesatzsatzung das Versprechen der Stadt einlöst, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. „Es wird hier also keine versteckte Steuererhöhung geben“, erklärte er. Die geplanten neuen Hebesätze sind auf 345 v. H. für die Grundsteuer A und 438 v. H. für die Grundsteuer B festgesetzt. Diese Sätze sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten, solange die Bürgerschaft zustimmt.
Neues Grundsteuermodell im Überblick
Im Rahmen der Reform wurden die zukünftigen Hebesätze auf Grundlage der Grundsteuermessbescheide berechnet, die bereits in über 97 % der Fälle erstellt wurden. Durch die Anwendung des Bundesmodells in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich nun neue Berechnungsgrundlagen. Entscheidend für die künftige Erhebung der Grundsteuer sind Faktoren wie die Grundstücksfläche, die Art des Grundstücks und das Alter der Gebäude. Die Grundstückseigentümer haben diese Informationen in ihren Grundsteuererklärungen bereitgestellt.
Die Grundsteuer stellt für die Hansestadt Rostock eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Sie ist der dritte bedeutendste Steuerposten und ein zentraler Faktor für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt. Dieser Umstand unterstreicht die Wichtigkeit der so genannten Hebesatzsatzung, die am 24. Oktober 2024 im Finanz- und Beteiligungsausschuss beraten wird. Die tatsächlichen Grundsteuerbescheide sollen dann Anfang Januar 2025 versendet werden.
Die Verwaltung wird die Entwicklung des Grundsteueraufkommens im Jahr 2025 genau beobachten. Falls die Einnahmen stärker als erwartet ansteigen oder sinken, könnte es zu weiteren Anpassungen der Hebesätze kommen. Dr. von Wrycz Rekowski betont, dass es in der neuen Regelung sowohl Gewinner als auch Verlierer geben wird. Dies sei eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, um die vorherigen Ungerechtigkeiten zu adressieren und die Reform als fairer und gleichmäßiger zu gestalten.
Details zur neuen Hebesatzsatzung und zur Grundsteuerreform insgesamt sind derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen. Die Bürger in Rostock können sich auf tiefgreifende Veränderungen im Steuerrecht freuen, die für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen sollen. Das Ziel ist klar: eine faire Besteuerung unter Berücksichtigung aktueller Marktverhältnisse und der realen Werte von Grundstücken und Immobilien. Weitere Informationen über die Hintergründe und den Verlauf der Reform sind auf rathaus.rostock.de erhältlich.