Rostock

Revolutionäre Hände­hy­giene: Rostocker Klinik setzt auf digitale Smiley-Überwachung!

In einem bahnbrechenden Schritt zur Verbesserung der Händehygiene hat die Universitätsmedizin Rostock mit dem Projekt „DiSH-O-Klin“ ein innovatives System eingeführt. Hierbei registriert ein Desinfektionsmittelspender über Bluetooth die Nutzung durch das Personal. Die Beschäftigten können auf ihren elektronischen Namensschildern die Anzahl ihrer durchgeführten Handdesinfektionen ablesen – und das Ganze wird durch ein aufbauendes „Sauber-Smiley“ visualisiert. Diese Technologie soll nicht nur die Hygiene erhöhen, sondern auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit regelmäßiger Desinfektion schärfen.

Das Pilotprojekt, das bereits Mitte 2023 gestartet wurde und bis 2026 laufen soll, zielt darauf ab, die Übertragung von Krankenhauskeimen zu verhindern. Schockierende Statistiken zeigen, dass in Deutschland jährlich zwischen 400.000 und 600.000 nosokomialen Infektionen auftreten, die durch unsachgemäße Händehygiene begünstigt werden. Diese Infektionen führen zu Tausenden von Todesfällen und verursachen erhebliche Kosten im Gesundheitswesen – im Durchschnitt 11.000 Euro pro Fall. Das neue System baut auf dem bereits etablierten Projekt Helicoph auf, das in der Vergangenheit erfolgreich zur Senkung der Infektionszahlen beitrug.

Technologie trifft Hygiene

Im Rahmen des DiSH-O-Klin-Projekts wird das Klinikpersonal automatisch an fällige Desinfektionen erinnert, was die Compliance weiter erhöhen soll. Die Sichtbarkeit der Desinfektionsstatistiken soll nicht nur das Personal motivieren, sondern auch Patienten ein Gefühl der Sicherheit geben. „Die Sichtbarkeit des Desinfektionsstatus ist für Personal und Patient*innen wichtig, um das Bewusstsein für die Händehygiene zu erhöhen“, erklärt Kirstin Werner von der Universität Rostock. Mit mehreren Partnern, darunter das Helios-Hanseklinikum Stralsund und die Universität Rostock, wird dieses zukunftsweisende Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.

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Rostock, Deutschland
Quelle
rechtsdepesche.de

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