Ein 22-jähriger Azubi aus Neubrandenburg steht im Mittelpunkt eines explosiven Gerichtsfalls! Der junge Mann wollte den Jahreswechsel mit einem spektakulären Feuerwerk aus Polen feiern, doch seine Entscheidung führte ihn direkt vor das Amtsgericht. Er wird beschuldigt, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben, nachdem er ein Paket mit über 600 Polenböllern bestellt hatte.
Die Geschichte nimmt eine unerwartete Wendung: Obwohl der Azubi seine Bestellung kurz vor der Zahlung abgebrochen hatte, landete das riesige Paket im Spätsommer 2022 in einem Paketzentrum in Thüringen. Die Sicherheitsbehörden entdeckten die gefährlichen Feuerwerkskörper, die ohne spezielle Qualifikation nicht verwendet werden dürfen. Die Staatsanwältin warnte vor den unseriösen Händlern, die mit professionell gestalteten Webseiten deutsche Kunden anlocken.
Ein überraschendes Urteil
Im Gericht stellte sich heraus, dass der Azubi tatsächlich keine Zahlung für die Böller geleistet hatte. „Warum sollten die Polen die Böller verschicken, wenn sie kein Geld bekommen haben?“, fragte die Staatsanwältin. Der Angeklagte zuckte nur mit den Schultern und verwies auf seine Kontoauszüge, die keine verdächtigen Zahlungen zeigten. Die Richterin war von seinem reuigen Eindruck beeindruckt und stellte das Verfahren wegen „geringer Schuld“ ein.
Am Ende konnte der junge Mann mit einer Lehre fürs Leben und einem kleinen Trost aus dem Gerichtssaal gehen: Die 600 Euro des Strafbefehls wurden ihm zurückerstattet. Doch die Polenböller? Die wurden professionell vernichtet! Und für die Silvesterfeier hatte er sich dann doch lieber „beim Lidl geholt“ – teurer, aber sicherer!
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