Die Alarmglocken läuten in Schwerin! Die Geflügelpest hat die Landeshauptstadt erreicht und zwingt die Geflügelhalter zu drastischen Maßnahmen. Seit Mittwoch, dem 18. November 2020, gelten in bestimmten Stadtteilen strenge Aufstallpflichten. Die Behörden haben entschieden, dass Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden darf, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern. Besonders betroffen sind Gebiete rund um den Schweriner See, wo die Nähe zu wildlebenden Vögeln ein erhebliches Risiko darstellt.
Strikte Regeln für Geflügelhalter
Das Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat klare Anweisungen erlassen: Halter von Geflügel müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder fest definierten Orten unterbringen. Diese Maßnahmen sind nicht nur eine Reaktion auf die akute Bedrohung, sondern auch eine präventive Strategie, um den Kontakt zwischen Wild- und Zuchtvögeln zu unterbinden. Die Stadtverwaltung betont, dass die Risikobewertung auf verschiedenen Faktoren beruht, einschließlich der Umgebung und der Ansammlung von Wildvögeln.
Doch das ist nicht alles! Alle Geflügelhalter in Schwerin sind verpflichtet, die strengen Biosicherheitsmaßnahmen des Landes zu befolgen. Dazu gehört, dass Futter nur an Orten gegeben werden darf, die für Wildvögel unzugänglich sind. Das Tränken mit Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist, ist strikt verboten. Bei einer erhöhten Sterblichkeit im Geflügelbestand müssen die Halter sofort einen Tierarzt hinzuziehen, um eine Infektion auszuschließen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Geflügelpest zu stoppen!
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