Ein Rechtsstreit um die Bürgermeisterwahl in Wackerow, einem kleinen Ort im Amt Landhagen nahe Greifswald, hat die Gemüter erhitzt! Kai Dröse von der CDU gewann die Wahl im Juni mit 538 Stimmen gegen den ehemaligen Bürgermeister Torsten Maaß von der Bürgergemeinschaft, der 431 Stimmen erhielt. Doch die Freude über den Sieg währte nicht lange, da die Wählbarkeit von Dröse angezweifelt wurde. Ein zentraler Streitpunkt: Hatte Dröse tatsächlich seine Hauptwohnung in Wackerow oder war er an einem falschen Ort gemeldet?
Am Dienstag, im Verwaltungsgericht, fiel die Entscheidung! Fünf Richter, darunter zwei ehrenamtliche, hörten die Argumente. Während Dröse nicht anwesend war, erschien Maaß, um seine Bedenken zu äußern. Die Gemeindevertretung hatte bereits im September eine Wahlwiederholung beschlossen, was Dröse und der Landrat mit einer Klage anfochten. Anwalt Korbinian Geiger, der die Gemeinde vertrat, machte deutlich, dass falsche Einträge im Melderegister das Vertrauen in die Wahl gefährden könnten. Im Gegensatz dazu wies Dröses Anwalt Johannes Barsch die Vorwürfe zurück und betonte, dass die Meldebehörde korrekt gearbeitet habe.
Das Gericht spricht Klartext
Das Urteil fiel zugunsten von Dröse! Das Gericht hob die Entscheidung der Gemeindevertretung auf und wies die Einsprüche zurück. Barsch äußerte sich erleichtert und hoffte, dass die endlosen Anschuldigungen gegen Dröse nun ein Ende finden würden. Dröse selbst war erleichtert und sagte: „Ich bin froh über diese erste Entscheidung. Es gibt genug Themen, die wir anpacken müssen, wie Radwege oder den Zensus.“ Doch die Gegenseite bleibt skeptisch: Anwalt Geiger kündigte an, die Urteilsgründe zu prüfen und möglicherweise in die nächste Instanz zu gehen. Die Spannung bleibt hoch, und die Wackerower Bürgermeisterwahl könnte noch nicht endgültig entschieden sein!