In einem schockierenden Kriminalfall aus Greifswald wurde die Zerstückelung einer Leiche nun rechtlich abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des verurteilten Täters Nico B. abgelehnt. Dieser war im April vom Landgericht Stralsund zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, da er nach Ansicht des Gerichts zwar nicht für den Tod des 38-jährigen Opfers verantwortlich war, aber entscheidend an der Beseitigung der Leiche beteiligt war. Der Haupttäter, Alexander B., wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Herbst 2023 seinen Bekannten während eines Streits tödlich verletzt hatte, wie nordkurier.de berichtete.
Grauenhafte Entdeckung in der Wohnung
Im Oktober 2023 rief die Polizei zu einer Wohnung in Greifswald, wo die grausame Entdeckung gemacht wurde: Die Leiche lag zerteilt in der Badewanne, und die Täter hatten versucht, die Überreste mit Messern, einer Säge und sogar einer Machete zu zerstückeln. Der brutale Hauptangeklagte, nach einem Trinkgelage mit dem späteren Opfer, hatte dieses schwer verletzt und dann einfach schlafen gelegt. Am nächsten Morgen war das Opfer tot. Um die Tat zu vertuschen, rief Alexander B. seinen Komplizen Nico B., der gerade erst aus dem Gefängnis entlassen worden war, zur Hilfe, berichtet ndr.de.
Die Polizei fand die Leichenteile nach einem anonymen Hinweis und enthüllte das grausame Verbrechen, welches in der Plattenbausiedlung von Greifswald begangen wurde. Nico B. bestritt seine Beteiligung und behauptete, unter Druck gesetzt worden zu sein. Das Gericht war jedoch nicht überzeugt von seiner Argumentation und hielt ihn für unglaubwürdig. Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Männer, nachdem sie die Leiche zerteilt hatten, versuchten, einen weiteren Bekannten für den Abtransport zu gewinnen. Dieser meldete jedoch sofort die Situation der Polizei, was schließlich zur Festnahme der Täter führte.
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