Im Stralsunder Landgericht wurde kürzlich die Haftstrafe eines 43-jährigen ehemaligen Drogendealers aus Barth verkürzt. Der Mann war im Februar wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, nachdem Ermittlungen ergeben hatten, dass er über sein Fitnessstudio Drogen verkauft hat, darunter Marihuana, Kokain und Amphetamine. Insgesamt fanden die Ermittler 1,5 Kilogramm Marihuana, 400 Gramm Kokain sowie zahlreiche andere Drogen in seinem Besitz, die er zwischen 2020 und 2021 angeboten hatte. Aufgrund seines Geständnisses fiel das ursprüngliche Urteil auf drei Jahre und drei Monate.
Doch überraschend gab es nun eine Neubewertung des Falls, wie die Ostsee-Zeitung berichtete. Diese Überprüfung wurde durch das neue Gesetz zur Regulierung von Cannabis notwendig, das im April 2024 in Kraft trat. Dieses Gesetz führte dazu, dass in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Verfahren, insgesamt 6500, erneut geprüft werden mussten. Das Gericht entschied, dass beim ursprünglichen Urteil die Menge an Cannabis und deren Auswirkungen bei der Strafmaßfestlegung unzureichend berücksichtigt wurden. Obwohl alle Drogenvergehen stattfanden, bevor das neue Gesetz in Kraft trat, hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies bei der Neubewertung der Strafe von Bedeutung sei.
Rechtsschutz im Fokus
Die Problematik überlanger Verfahren wird zudem durch einen Bezug auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verdeutlicht. Wie Rechtslupe erläutert, müssen Gerichtsverfahren in angemessener Zeit abgeschlossen werden. In einem vergleichbaren Fall stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die lange Dauer von 18 Jahren für die Entscheidung über einen zivilrechtlichen Antrag unzumutbar sei. Auch hier ist deutlich geworden, wie wichtig eine zügige Rechtsprechung ist, um der Verfahrensgerechtigkeit gerecht zu werden.
In dem Fall des Barther Drogendealers zeigt sich nun, dass trotz schwerer Vergehen eine Reform auch positive Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von einzelnen Urteilen haben kann. Die Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bezieht sich auf den Umstand, dass die Taten bereits in der Vergangenheit liegen und eine gewisse Zeitspanne vergangen ist. Der Fitnessstudiobesitzer kann nun darauf hoffen, bald in den offenen Vollzug verlegt zu werden, was ihm eine schnellere Resozialisierung ermöglicht.
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