Mecklenburg-VorpommernNordwestmecklenburgSchwerin

Gericht kippt Baugenehmigung: Lärm im Wohngebiet unerträglich!

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat kürzlich gleich zwei Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben und damit für Aufregung gesorgt. In einem Fall wurde die Genehmigung für eine Lagerfläche eines Gerüstbauunternehmens im Ortsteil Neu-Degtow der Stadt Grevesmühlen annulliert. Das Gericht stellte fest, dass die Lärmemissionen auf dem betroffenen Grundstück, das direkt an ein Wohngebietgrenzt, die zulässigen Werte überschreiten. Dies verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wie die Richter entschieden. Die Genehmigung war 2021 vom Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt worden. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig; die Beteiligten haben die Möglichkeit, Berufung einzulegen, wie ndr.de berichtete.

Ein weiteres Thema ist die Genehmigung eines temporären Parkplatzes auf dem Sportplatz am Schweriner Lambrechtsgrund, die ebenfalls vom Verwaltungsgericht überprüft wurde. Eine Entscheidung vom 22. November 2024 stellte fest, dass die Anwohner Beschwerde eingelegt hatten, und das Gericht hat dem Widerspruch gegen die geplante Zufahrt über die Von-Flotow-Straße stattgegeben. Der Parkplatz soll 311 Stellplätze umfassen und Platz für bis zu 70 Veranstaltungen jährlich bieten. Da das Bauamt bei der Genehmigung keine Einschätzung zu den Lärmemissionen vorgenommen hatte, sah das Gericht mögliche unzumutbare Lärmemissionen, insbesondere nach 22 Uhr, gegeben. Somit wurde dem Interesse der Anwohner an der Aufschiebung der Regelung der Zufahrt Vorrang eingeräumt, was den Vollzug der Baugenehmigung in der aktuellen Form vorerst außer Kraft setzt. Auch hier bleibt die Entscheidung vorerst ohne Rechtskraft, und eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist möglich, wie mv-justiz.de berichtete.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Baugenehmigung
In welchen Regionen?
Grevesmühlen, Schwerin
Genauer Ort bekannt?
Schwerin, Deutschland
Ursache
Lärmwerte
Beste Referenz
ndr.de
Weitere Quellen
mv-justiz.de

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